Polizeiliche Festnahme mit Smartphone filmen ist erlaubt, auch das Fotografieren

2 years ago
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Die Maßnahmen einer Polizei mit dem Smartphone zu filmen ist erlaubt, genau so wie fotografieren.

Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie
§ 22. Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.

Verboten ist nur das öffentliche zur Schau stellen. Auf sozialen Netzwerken oder Videoportalen. § 33 (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

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