+++ EILMELDUNG: Verwaltungsgericht VERBIETET dem Verfassungsschutz die Beobachtung der AfD! +++

3 years ago
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Das Verwaltungsgericht Köln hat mit seiner heutigen Entscheidung dem Bundesamt für Verfassungsschutz verboten, die Alternative für Deutschland
„als „Verdachtsfall“ einzuordnen, zu beobachten, zu behandeln, zu prüfen und/oder zu führen sowie die Einordnung, Beobachtung, Behandlung, Prüfung und/oder Führung der Antragstellerin als „Verdachtsfall“ erneut öffentlich oder nicht öffentlich bekanntzugeben“.
Mit dieser Entscheidung reagierte das Verwaltungsgericht auf das gezielte Durchstechen der parteipolitisch motivierten Hochstufungsentscheidung des Bundesamtes für Verfassungsschutz und folgte unserem erneuten Antrag,

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