Massenpsychose / Wahnsinn / Geist / Verstand / Gefühle / Moral / Verwirrung / Kontrolle / Heilung

3 years ago
206

#massenpsychose #massenpsychologie #illusion #psyche #psychischeerkrankungen #psychischegesundheit #psychischkrank #psychischegewalt #realität #wahrheit #wahnsinn #emotional #geist #verstand #angst #angststörung #panik #psychose #gefühle #snowden #verwirrt #emotionen #verletzlichkeit #opfer #transformation #natur #schizophrenie #kontrolle #manipulation #gedanken #furcht #moral #propaganda #verwirrung #logik #gedanken #macht #sucht #ruhe #meditation #hinterfragen #isolierung #isolation #sozialpädagogik #verhaltensmuster #patienten #verletzlich #freiheit #verantwortung #satire #humor #gehorsam #freude #kreativität #kreativ #zerstörung #autark #heilung #verrückt #ordnung #hoffnung #seele #leuchtfeuer #identität #informationen #maßnahmen #vernunft #einklang #krank #konflikt #triumph
Quelle:
Das Video habe ich auf dem Telegram Kanal von Snowden https://t.me/dawid_snowden gefunden und er hat die Quelle hier angegeben: Academy of Ideas
https://youtube.com/c/academyofideas
https://t.me/dawid_snowden

Mein Instagram:
https://www.instagram.com/alex_fix1/
Mein Discord: https://discord.com/channels/833660571836481556/833660571836481560

Mein Gettr: https://gettr.com/user/walkingcrow
Meine Telegram Gruppe zum chatten:
Freiheit / Baden-Württemberg /
https://t.me/freiheitbadenwuerttemberg
Mein Telegram Kanal:
https://t.me/walkingcrow1

Mein Twitter: https://twitter.com/WalkingCrow2

Ihr könnt mir auch über die E-Mail Adresse walkingcrow@web.de schreiben

Das Video besteht aus Satire.

dem Grundrecht der Kunstfreiheit, in Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz (GG) geregelt,
dem Grundrecht der Meinungsäußerungsfreiheit Art. 5 Abs. 1 GG und
dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht gem. Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG

Rechtlich versteht man unter Satire, Darstellungen in Form von Karikaturen und Äußerungen, welche bewusst mit den Stilmitteln der Übertreibung, Verfremdung und Übersteigerung erfolgen, um Kritik zu üben.

Artikel 5 Grundgesetz
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Loading comments...