Die sächsischen AfD-Fraktion hat eine Klage gegen die neue 2-G-Regel eingereicht.

3 years ago
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Wir berufen uns auf den Artikel 16, Absatz 2 in der Verfassung. Hintergrund: In Artikel 16, Absatz 2 der sächsischen Verfassung heißt es: „Niemand darf grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe und ohne seine freiwillige und ausdrückliche Zustimmung wissenschaftlichen oder anderen Experimenten unterworfen werden.“
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