stoppt_mobbing_carsten_stahl / Carsten Stahl // Bloßstellung, Ausgrenzung, Diskriminierung

3 years ago
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Anprangern, Bloßstellung, Ausgrenzung, und Diskriminierung von Menschen, und Hilfe und #Barmherzigkeit und #Nächstenliebe nur noch für "Auserwählte" !!! #carstenstahl

Traurig und Beschämend, wie Menschlichkeit an Wert verliert und immer mehr mit Füssen getreten wird.

"Ich bin nicht Carsten Stahl, lade nur Videos hier hoch"
Homepage Carsten Stahl:
www.stoppt-mobbing.de
www.camp-stahl.de

Der aktuelle Youtube Kanal von Carsten Stahl "Carsten Stahl: Zugriff"
https://www.youtube.com/watch?v=ILR_aKhy7og&t=997s

Instagram Carsten Stahl:
https://www.instagram.com/stoppt_mobbing_carsten_stahl/

Mein Instagram:
https://www.instagram.com/alex_fix1/
Mein Discord: https://discord.com/channels/833660571836481556/833660571836481560

Mein Gettr: https://gettr.com/user/walkingcrow
Meine Telegram Gruppe zum chatten:
Freiheit / Baden-Württemberg /
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Ihr könnt mir auch über die E-Mail Adresse walkingcrow@web.de schreiben

Das Video besteht aus Satire.

dem Grundrecht der Kunstfreiheit, in Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz (GG) geregelt,
dem Grundrecht der Meinungsäußerungsfreiheit Art. 5 Abs. 1 GG und
dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht gem. Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG

Rechtlich versteht man unter Satire, Darstellungen in Form von Karikaturen und Äußerungen, welche bewusst mit den Stilmitteln der Übertreibung, Verfremdung und Übersteigerung erfolgen, um Kritik zu üben.

Artikel 5 Grundgesetz
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

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