08.09.2021 Von Hetzern, Anwälten und Zersetzungsmethoden

3 years ago
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Hier könnt Ihr die Hetze 1:1 lesen. Screenshoots sind natürlich vorhanden.
https://m.facebook.com/story.php?story_fbid=565116884498777&id=100030014104280&sfnsn=scwspmo

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
§ 43a Grundpflichten
(1) Der Rechtsanwalt darf keine Bindungen eingehen, die seine berufliche Unabhängigkeit gefährden.
(2) Der Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihm in Ausübung seines Berufes bekanntgeworden ist. Dies gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Der Rechtsanwalt hat die von ihm beschäftigten Personen in Textform zur Verschwiegenheit zu verpflichten und sie dabei über die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung zu belehren. Zudem hat er bei ihnen in geeigneter Weise auf die Einhaltung der Verschwiegenheitspflicht hinzuwirken. Den von dem Rechtsanwalt beschäftigten Personen stehen die Personen gleich, die im Rahmen einer berufsvorbereitenden Tätigkeit oder einer sonstigen Hilfstätigkeit an seiner beruflichen Tätigkeit mitwirken. Satz 4 gilt nicht für Referendare und angestellte Personen, die im Hinblick auf die Verschwiegenheitspflicht den gleichen Anforderungen wie der Rechtsanwalt unterliegen. Hat sich ein Rechtsanwalt mit anderen Personen, die im Hinblick auf die Verschwiegenheitspflicht den gleichen Anforderungen unterliegen wie er, zur gemeinschaftlichen Berufsausübung zusammengeschlossen und besteht zu den Beschäftigten ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis, so genügt auch der Nachweis, dass eine andere dieser Personen die Verpflichtung nach Satz 4 vorgenommen hat.
(3) Der Rechtsanwalt darf sich bei seiner Berufsausübung nicht unsachlich verhalten. Unsachlich ist insbesondere ein Verhalten, bei dem es sich um die bewußte Verbreitung von Unwahrheiten oder solche herabsetzenden Äußerungen handelt, zu denen andere Beteiligte oder der Verfahrensverlauf keinen Anlaß gegeben haben.
(4) Der Rechtsanwalt darf keine widerstreitenden Interessen vertreten.
(5) Der Rechtsanwalt ist bei der Behandlung der ihm anvertrauten Vermögenswerte zu der erforderlichen Sorgfalt verpflichtet. Fremde Gelder sind unverzüglich an den Empfangsberechtigten weiterzuleiten oder auf ein Anderkonto einzuzahlen.
(6) Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, sich fortzubilden.
https://www.gesetze-im-internet.de/brao/__43a.html

Immer schön verleumden und hetzen aus dem ZERSETZERSYSTEM:
https://rumble.com/vm5gx5-06.09.2021-zersetzungsmethoden-und-propaganda-des-staates.html

So jemanden schützt also der Anwalt:
https://rumble.com/vktv2y-07.08.2021-vorgeschichte-zur-gitarrenattacke-und-das-framing-eines-opfers.html
https://rumble.com/vjhqvt-mai-2020-die-gitarrenattacke-wegen-der-ich-gerumt-wurde....html
Meine Aussagen sind ZITAT "ins Blaue hinein", "nicht nachvollziehbar" und ich habe laut diesem Anwalt "Verfolgungswahn".... AZ 7 C 329/19 - Schreiben vom 11.07.2019...
https://rumble.com/vm8o3t-22.04.2020-die-beiden-tereschenkos-hngen-wsche-auf-ihrer-wschehexe-auf.html
https://rumble.com/vm8o93-22.04.2021-wschehexe-nutzungsrechtsentzug-durch-hausmeisterehepaar-teresche.html
https://rumble.com/vm8o93-22.04.2021-wschehexe-nutzungsrechtsentzug-durch-hausmeisterehepaar-teresche.html
Mmmh...

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