Steffen Löhnitz - www.vision-2030.at

3 years ago
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Interview mit Steffen Löhnitz, Vision-2030.at

Bitte unterstützt seine Vision!
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Sehr geehrter Herr Bildungsminister,
mit Urteil vom 10.12.2020 hat der VfGH entscheiden, dass die von Ihnen verordneten „Maßnahmen“ also solche gesetzwidrig waren.

Vergleiche dazu RN 30 + 31

Gemäß dem Urteil sind Sie verpflichtet, den Ausspruch unverzüglich kundzumachen. vergl. RN 34

Per 19.01.2021 haben sie in der 24. Kundmachung dieser Verpflichtung Rechnung getragen - aber eben falsch!

Ob bewusst falsch oder versehentlich, sei hier dahingestellt, jedoch ist für mich von bewußtem Handeln auszugehen, da Sie genau diese „Maßnahmen“ und er aktuellen Schulverordnung trotz des Urteils wieder verfügt und damit zur Anwendung angewiesen haben.

Denn Sie führten falsch aus: "2. Die als gesetzwidrig festgestellten „Bestimmungen" sind nicht mehr anzuwenden.“
Richtig müßte es lauten: „Die als gesetzwidrig festgestellten „Maßnahmen“ sind nicht mehr anzuwenden.“

Das sind völlig verschiedene Dinge!

Ich fordere Sie hiermit auf, die falsche Veröffentlichung durch eine Richtige zu wiederholen und somit der rechtlich für Sie bindend verfügten Veröffentlichungspflicht nachzukommen.
Zudem fordere ich Sie auf, infolge dessen, die aktuelle Schulverordnung entsprechend anzupassen und die als rechtswidrig festgestellten Maßnahmen herauszunehmen. Diese dürfen nicht mehr angewendet werden!

Weiterhin fordere ich Sie auf, alle Bildungsdirektionen im Land unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen und die sofortige Umsetzung - beginnend nach den Osterferien zu veranlassen! Die aktuelle Schulverordnung ist sofort zu überarbeiten.
Unsere Kinder sind von den als gesetzwidrig festgestellten Maßnahmen zu befreien.

Konkret: Teilung der Klassen und Tragen des Mund- Nasenschutzes!

Ich fordere Sie zudem auf, mir den Eingang meines Schreibens und die Umsetzung der erneuten und dann richtigen Veröffentlichung zu bestätigen bzw. kundzumachen.

Hochachtungsvoll

Dipl. Ing (FH) Steffen Löhnitz
GF Vision 2030 g. GmbH

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