Bundespressekonferenz: "(Un)Verletztlichkeit der Wohnung" (16. April 2021)

3 years ago
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Wenn der Gesetzgeber "vorsieht, dass bestimmte Einschränkungen im eigenen Hausstand gelten, etwa die Regelung, dass man sich nur mit einer weiteren Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, treffen darf, und diese Regelung auch bei Verstoß mit einem Bußgeld bedroht, dann ist damit verbunden, dass gegebenfalls im Einzelfall, die Polizei oder Ordnungsämter, beispielsweise wenn Hinweise eingehen, dass, ich überspitz' das jetzt mal bewusst, dass in einer Wohnung eine Party stattfindet mit 20, 30 Leuten, dann kann es dazu kommen, dass die Polizei an der Haustür klingelt und dann auch die Wohnung betreten muss, um festzustellen, ob ein Verstoß vorliegt. Und für diesen Fall ist in dem Gesetz vorgesehen, dass das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung gegebenfalls auch eingeschränkt werden kann ..."

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