08.02.2024 - Der Vermieter aus der Hölle - Die Cornets & das Recht

5 days ago
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Herr Cornet verwendet seine Garage auch als Werkstatt. Er hat dort seine Möbel für die illegale Hütte abgeschliffen und auch der Schleifstaub ist damals mit den Gestank bei mir überall gelandet. Die BULLEN in Murnau wissen das. Komisch, oder?

Wenn es um die BayAGO § 17 geht, kacken Gerichte und Behörden herum. Wenn aber ein ASYLHEIMINHABER gegen eine Verordnung verstößt und mich damit schädigt, wird alles geduldet.

https://www.rpr1.de/magazin/leben-alltag/diese-dinge-duerfen-nicht-der-garage-gelagert-werden

So steht im obigen Artikel auch, dass wegen der Zweckentfremdung ein Abbau gemacht werden muss. Nachdem die Garagen seit über einem Jahr so aussehen und die Fahrzeuge dann oft auch nicht in den Garagen parken können, frage ich mich wieso die nicht abgerissen werden. Auch da ist die Bürgermeisterin KIEWEG und die BULLEN blind. Obwohl der Mann von der Kieweg ja BULLE ist.

Aber wer illegalen Hüttenbau duldet, der duldet auch, dass ein ASYLHEIMINHABER gegen VERORDUNGEN verstößt. Aber das kommt halt davon, dass die ASYLTRULLA vom LRA GAP ständig hier herumhängt und wahrscheinlich regelmäßig mal einen Umschlag bekommt. So Leute läuft das nämlich.

"Was viele nicht wissen: Eine dauerhafte Zweckentfremdung ohne Genehmigung sowie bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu einer Höhe von 500 Euro. Fällt dem Ordnungsamt also auf, dass die Garage für andere Zwecke genutzt wird - außer zum Abstellen des Autos - muss mit einem Bußgeldbescheid gerechnet werden. Zudem können Behörden von den Eigentümern einen Abriss oder Rückbau verlangen."

Also mein VErmieter Walter Cornet und seine Tochter Yasime leben außerhalb von RECHT und GESETZ. In Oberbayern geht nichts über eine gute SCHMIERUNG...

"In der Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) und Bauordnung (BO) jedes Bundeslandes ist genau geregt, wie eine Garage genutzt werden darf.

So steht in der Bayrischen Bauordnung (BayBO) Artikel 2, Absatz 8, dass Garagen vornehmlich zum Abstellen von Kraftfahrzeuge genutzt werden dürfen. Den Unterstellplatz als Ausstellungs-, Verkaufs-, Werk- oder Lagerraum zu nutzen ist untersagt. Für Autos übliches Zubehör, beispielsweise Reifen, Werkzeug, Pflege- und Putzmittel, darf dort gelagert werden.

Ob Fahrräder offiziell auch dort abgestellt werden dürfen, wird nicht erwähnt. Laut Betriebsvorschriften (Punkt 3) schließt der Gesetzgeber jedoch nicht kategorisch aus, dass neben dem Fahrzeug auch Fahrräder abgestellt werden dürfen."
https://www.chip.de/news/Kann-Bussgeld-kosten-Dinge-die-Sie-nicht-in-der-Garage-lagern-duerfen_184336000.html

Also wer in Bayern deswegen ein Bussgeld bekommen hat, der kann mich gerne als Zeugin laden und ich kann dem Gericht sagen, dass im LKR GAP keine ALTE SAU sich für diese Verordnung interessiert.

Artikel 3 GG...

Eine Einzelfallentscheidung oder ERMESSEN der BULLEN oder Behörde kommt hier ob des Inhalts nicht in Frage.

Also ratet mal mit was das zu tun hat...

In dem Satz könnte das Wort "KORRUPTION" fallen oder "Migrationsindustrie"...

Fortsetzung folgt...

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