Weihnachtsmarkt-Anschlag: Generalbundesanwalt kann in Magdeburg keinen Terror erkennen

18 days ago
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Bei dem Terror-Anschlag auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt starben 6 Menschen, darunter ein 9-jähriger Junge. 300 Menschen wurden verletzt, viele davon schwer. Der Generalbundesanwalt sieht sich trotzdem nicht zuständig für den Fall. Unfassbar: Er erklärt, in der Tat keinen Terror erkennen zu können!

Für Ermittlungen der Bundesanwaltschaft fehlt dem Anschlag auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt nach Worten von Generalbundesanwalt Jens Rommel der „spezifische Staatsschutzhintergrund“. Zwar habe der Beschuldigte viele Kontakte mit staatlichen Stellen gehabt, aber er habe eben auch mit ganz vielen anderen Stellen und Personen im Clinch gelegen, so Rommel im SWR.

Unerträgliche Verdrehungen und Relativierungen
Seine zynische Schlussfolgerung: Die Tat, so Rommel, dürfte deshalb eher den Charakter einer „Amokfahrt aus persönlicher Frustration“ haben als den Charakter einer terroristischen Tat gegen die Bundesrepublik oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung.

Es folgen weitere unerträgliche Verdrehungen und Relatvierungen: Die Bedrohungen gegen staatliche Einrichtungen habe der Beschuldigte alle nicht umgesetzt, so Rommel. Außerdem richte sich die Tat gegen einen Weihnachtsmarkt, also keine staatliche Stelle. Ganz sicher habe die Tat eine besondere öffentliche Bedeutung. Aber: „Wir brauchen einen spezifischen Staatsschutzhintergrund. Das heißt, wir brauchen einen Angriff auf den Gesamtstaat oder auf unsere Verfassungsgrundsätze“ – was nicht vorliege.

Unfassbar: Rommel verwies zudem darauf, dass die Strafverfolgung grundsätzlich Ländersache sei und er nur ausnahmsweise Ermittlungen übernehmen dürfe. Die Dimension der Tat reiche dafür nicht aus.

Kurz vor Weihnachten war der 50-jährige Terrorist Taleb Al-Abdulmohsen mit einem Auto über den Magdeburger Weihnachtsmarkt gerast. Sechs Menschen starben, ein neunjähriger Junge sowie fünf Frauen im Alter von 45 bis 75 Jahren. Zudem gab es Hunderte Verletzte.

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