Wer Haftet ?

1 day ago
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Der Moment wenn man merkt das man kein Polizist ist

DIENSTAUSWEIS ist kein Amtsausweis!
Ein Dienstausweis weist die Zugehörigkeit zu einer Institution (z. B. Polizei, Verwaltung) nach, dient jedoch nicht als Legitimation zur Wahrnehmung amtlicher Aufgaben. Ein Amtsausweis hingegen bestätigt die Berechtigung zur Ausführung bestimmter amtlicher Funktionen & wird meist im Namen des Staates ausgestellt.

Ein Polizeibeamter könnte beispielsweise einen Dienstausweis haben, der seine Zugehörigkeit zur Behörde belegt, benötigt aber für bestimmte Eingriffe in Grundrechte einen Amtsausweis oder ein entsprechendes Mandat.

Dienstausweise von staatlichen Behörden sind nicht immer ausreichend, um hoheitliche Handlungen zu rechtfertigen. Dies wird jedoch von Gerichten regelmäßig zurückgewiesen. 

🏫 STADT ist keine Stadtgemeinde!
Eine Stadt ist ein geografischer & kultureller Begriff & bezeichnet größere Siedlungen mit bestimmter Infrastruktur. Eine Stadtgemeinde hingegen ist eine juristische Verwaltungseinheit mit klar definierten Aufgaben & Befugnissen, die in Deutschland nach dem Kommunalrecht organisiert ist.

Sind „Städte“ ohne den expliziten Zusatz „Gemeinde“ keine legitime Verwaltungseinheit? Diese Sichtweise entbehrt jedoch einer rechtlichen Grundlage, da der Begriff „Stadt“ oft synonym für eine Stadtgemeinde genutzt wird.

🎓 PARTEIEN sind keine Staatsorgane!
Gemäß Art. 21 des Grundgesetzes (GG) wirken Parteien an der politischen Willensbildung des Volkes mit, sind aber keine Organe der Staatsgewalt wie Regierung, Parlament oder Gerichte.

Parteien sind private Organisationen mit öffentlicher Funktion, haben aber keine hoheitliche Gewalt. Dies führt bei manchmal zu Verwirrungen, wenn Parteien Einfluss auf staatliche Entscheidungen haben. 

Stellen Parteien durch ihren Einfluss auf staatliche Organe faktisch eine Gewalt dar? Diese Auffassung widerspricht jedoch der gängigen verfassungsrechtlichen Interpretation, oder?

🪪 STAATSBÜRGERSCHAFT ist keine Staatsangehörigkeit!
In Deutschland werden die Begriffe oft synonym verwendet. Die Staatsangehörigkeit ist der rechtliche Status, der eine Person an einen Staat bindet, während die Staatsbürgerschaft häufig kulturelle & politische Aspekte betont. 

Manche Rechtsauffassungen sehen die Staatsangehörigkeit als tiefergehenden Status, der nicht nur rechtliche, sondern auch völkerrechtliche Bindungen (z. B. an das Deutsche Reich) ausdrückt. Diese Ansicht wird jedoch von den meisten Juristen nicht geteilt, da die Bundesrepublik Deutschland international als legitimer Rechtsnachfolger gilt.

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