Die Hoheitsgewalt der "BRD"

2 months ago
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Die Hoheitsgewalt der "BRD"

Wenn die Juristen sowie die Menschen in den Verwaltungen der BRD kein unfaires Spiel spielen würden oder wirklich Ahnung von dem hätten, was sie da täglich machen, dann würde diese Argumentation ausreichend sein, um nicht weiter behelligt zu werden. Leider trifft eines von beiden bei vielen nicht zu.

Wie im Video Staatsanalyse gezeigt, beschränkt die BRD ihre Hoheitsgewalt staatsrechtlich auf die in Artikel 23 Grundgesetz angegebene Gebietsdefinition. So hielt es das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1973 in einem richtungsweisenden Grundlagenvertrag schriftlich fest. Und wie wir wissen, sind die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts für alle Gerichte und Behörden bindend.

Und das man den "Geltungsbereich des Grundgesetzes" mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt 1990 Teil II Seite 890 Artikel 4 Nummer 2 aufgehoben hat, ist auch keine Idee meinerseits, sondern offizieller Stand der Rechtswissenschaft.

Zur Staatsanalyse.

Zum Grundlagenvertrag.

Zum Bundesgesetzblatt.

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