Bruch des Zwei-Plus-Vier-Vertrages | Von Thomas Röper

2 months ago
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Den vollständigen Standpunkte-Text (inkl. ggf. Quellenhinweisen und Links) finden Sie hier: https://apolut.net/bruch-des-zwei-plus-vier-vertrages-von-thomas-roeper
Die NATO will ein neues Hauptquartier in Rostock eröffnen.
Laut Medienberichten will die NATO noch im Oktober ein neues Hauptquartier in Rostock eröffnen. Das wäre ein eindeutiger Bruch des Zwei-Plus-Vier-Vertrages, in dem die deutsche Wiedervereinigung geregelt wurde.
Ein Kommentar von Thomas Röper.
Rostock soll Sitz eines neuen NATO-Kommandozentrums für die Ostsee mit dem Namen Command Task Force Baltic werden. Das neue NATO-Hauptquartier in Rostock soll an das Einsatz- und Führungszentrum der deutschen Marine angegliedert werden und künftig alle Einsätze in und über der Ostsee steuern, schreibt die Ostsee-Zeitung. Ein entscheidender Satz in der Meldung lautet:
„Dafür werden Soldaten aus allen Anrainerstaaten an die Warnow versetzt.“
Außerdem erfahren wir bei der Ostsee-Zeitung auch noch, dass auf dem Gelände von Werften in Warnemünde ebenfalls eine NATO-Basis entstehen soll:
„Zudem soll auf dem Gelände ebenfalls ein Stützpunkt für die Nato entstehen – eine Logistikbasis für das Bündnis. Vom sogenannten „Deployment Hub“ sollen Soldaten und Vorräte, Munition und Kampffahrzeuge jederzeit und schnell verlegt werden können – insbesondere ins Baltikum und nach Skandinavien.“
Der Artikel der Ostseezeitung wurde am 14. Oktober um ca. 3 Uhr nachts veröffentlicht. Bisher wurde die Meldung nicht offiziell bestätigt, aber dementiert wurde sie bis zum Abend des 14. Oktobers auch nicht, was darauf hindeutet, dass sie der Wahrheit entspricht, denn normalerweise sind NATO und Bundesverteidigungsministerium schnell mit Dementis bei der Hand.
Der Bruch des Zwei-Plus-Vier-Vertrages
Die Errichtung dieser NATO-Standorte wäre ein klarer Bruch des Zwei-Plus-Vier-Vertrages, in dem die deutsche Wiedervereinigung geregelt wurde. In Artikel 5 des Vertrages wird der Abzug der sowjetischen Streitkräfte aus der ehemaligen DDR geregelt und auch, dass auf dem Gebiet der DDR niemals ausländische Streitkräfte stationiert werden dürfen, sondern nur Kräfte der Bundeswehr. Am Ende von Artikel 5 Absatz 3 des Zwei-Plus-Vier-Vertrages heißt es unmissverständlich:
„Ausländische Streitkräfte und Atomwaffen oder deren Träger werden in diesem Teil Deutschlands weder stationiert noch dorthin verlegt.“...
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Dieser Beitrag erschien zuerst am 14. Oktober 2024 bei anti-spiegel.ru
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Bildquelle: Alexandre Rotenberg / shutterstock
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