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Auf dem Weg zu Groß-Israel | Von Jochen Mitschka
Den vollständigen Standpunkte-Text (inkl. ggf. Quellenhinweisen und Links) finden Sie hier: https://apolut.net/auf-dem-weg-zu-gross-israel-von-jochen-mitschka
Ein Standpunkt von Jochen Mitschka.
Am Ende des letzten PodCasts berichtete ich darüber, wie Israel tausende von Pagern im Libanon in Bomben verwandelte und zündete. Zwar hatte der Mossad bereits in der Vergangenheit schon Palästinenser mittels Sprengsätze in Telefonen getötet bzw. verletzt [1], und früher auch schon illegal Phosphor über zivilen Gebieten eingesetzt [2], aber die Verwendung von Pagern, die für passive Meldungen bestimmt sind, und in diesem Umfang, mit tausenden von Opfern, das war etwas bisher Einmaliges in der „Selbstverteidigung“ Israels. Bzw., wie Kritiker sagen, im Kampf um Groß-Israel, oder wie Andere sagen, um die Liste des Pentagon von 7 Ländern abzuarbeiten [3]. Andererseits drängen sich bei Älteren auch Erinnerungen auf, wie sich die letzten Jahre der südafrikanischen Apartheid darstellten. Damals glaubte die dortige Regierung, sie müsste die Regierung von Angola stürzen, ein Marionettenregime in Namibia installieren, Zimbabwe, Botswana und Samibia angreifen, scheinbar unbesiegbar, und alles um die Apartheid zu retten. Wie es ausging wissen wir inzwischen. Schauen wir uns an, wie es in Israel weiter geht.
Das Völkerrecht
Beginnen wir damit festzustellen, dass Völkermord heute in Deutschland Selbstverteidigung genannt wird, weshalb logisch erscheint, dass auch andere Völkerrechtsverbote für Israel keine Geltung haben. Dabei wird in Annex B [4] des CCW, der Vereinbarung über besondere konventionelle Waffen, die Art von Sprengmittel [5], welche Israel, getarnt in Pagern, eingesetzt hat, ausdrücklich für illegal erklärt.
In Artikel 2 unter 4. heißt es:
„Sprengfalle bezeichnet jedes Gerät oder Material, das dazu bestimmt, konstruiert oder angepasst ist, zu töten oder zu verletzen, und das unerwartet funktioniert, wenn eine Person ein scheinbar harmloses Objekt stört oder sich ihm nähert oder eine scheinbar ungefährliche Handlung ausführt."
Solche „booby-traps“ in dem benutzten Kontext sind ausdrücklich verboten. Die Benutzung solcher Methoden führt dazu, dass der Verursacher in einem militärischen Konflikt ein Kriegsverbrechen begeht, oder anders ausgedrückt, in einem militärischen Konflikt einen Akt des Terrorismus ausübt.
In Artikel 3 heißt es, dass jede Platzierung solcher Waffen, die dazu führen kann, dass es zu zufälligen Verlusten von Zivilisten, Verletzungen von Zivilisten, Schäden an zivilen Objekten oder einer Kombination davon kommt, verboten ist. Den genauen Wortlaut übersetzt findet man in Anhang 4.
Artikel 7 beschreibt noch genauer, wann so genannte booby-traps verboten sind, die deutsche Übersetzung findet sich in Anhang 3.
Eigentlich braucht man kein Völkerrechtler zu sein, um das Verbrechen zu erkennen, das Israel im Libanon beging, und das von deutschen Medien und Politikern so toll gefeiert wurde. Aber es ist natürlich immer gut, wenn es Rechtswissenschaftler wagen, Stellung zu nehmen. Die auf Rechtsfragen spezialisierte Internetseite LTO hat dazu Professor Matthias Goldmann interviewt, der die Aktion Israels im Libanon eindeutig als gegen das Völkerrecht verstoßend beurteilt. Auszug der Stellungnahme in Anhang 5.
Wie die Opferzahlen durch weitere Anschläge stiegen und welche Geräte betroffen waren, lesen Sie bitte aus Formatgründen in Anhang 7....
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Bildquelle: Bill Perry / Shutterstock.com
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