UN-Plan: Gender-Kritik gilt als „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“

6 days ago
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www.kla.tv/30452

Stellen Sie sich den romantischsten und schönsten Tag im Leben eines Pärchens vor. Zwei liebende Menschen feiern ihre Hochzeit, Sie sehen die beiden vielleicht vor dem Altar, alles ist schön geschmückt, alle festlich gekleidet … Nebenbei bemerkt, denken an dieser Stelle doch die allermeisten, dass es sich bei dem besagten Paar um Mann und Frau handelt, oder? ‒ Aber das nur nebenbei ‒ Dieser Mann und diese Frau sitzen gerade im Traugottesdienst, um sich den Segen für ihre Zukunft abzuholen. Der Geistliche waltet seines Amtes und gibt dem Brautpaar noch hilfreiche Worte mit auf den Weg in die Ehe. Hierfür bedient er sich einer sehr üblichen Bibelstelle: „(…) und als Mann und Frau schuf ER sie …“! Und nun aufgepasst, denn theoretisch müsste der Geistliche dem auch gar nichts mehr hinzufügen, um mit einer komplett desaströsen Klage am Hals vor dem europäischen Gerichtshof zu landen.
Warum? Nun, er vergaß die über 70 weiteren Geschlechtsidentitäten zu erwähnen.

Am 5. April dieses Jahres 2024 hatte der Rechtsausschuss der UN-Generalversammlung seine Sitzung in New York beendet. Es wurde ein Vertrag erörtert, der die Terminologie des „Verbrechens gegen die Menschlichkeit“ neu regeln soll. Dazu veröffentlicht Jochen Sommer im Aufklärungsportal „ansage.org“ einen Artikel: „IRRER UN-PLAN: KRITIK AN LGBTQ- UND GENDERWAHN SOLL KÜNFTIG „VERBRECHEN GEGEN DIE MENSCHLICHKEIT“ SEIN“.
„Die LGBTQ-Ideologie soll vor ihren Kritikern geschützt und politisch für sakrosankt erklärt werden. Jegliche Ablehnung und Widerstand gegen den „bunten“ Regenbogenwahn soll künftig zum schlimmst denkbaren „Verbrechen“ deklariert und entsprechend durch internationales Recht sanktioniert werden.“
Folglich sollen alle anderen auch nur schon angedeuteten Meinungen, die zu einer lebendigen Demokratie zwingend dazugehören, kriminalisiert werden. Ganz gleich, ob der Inhalt der Meinung eigentlich etwas ganz anderes aussagen sollte, schlussfolgert Sommer.
Sollten bestimmte Meinungen zu wissenschaftlichen und biologischen Tatsachen, traditionellen Werten und christlicher Weltanschauung nicht LGBTQ-gemäß angepasst werden, erwägt die UN, sie mittels diesem Vertrag dann zum „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ einzustufen.

Zum besseren Verständnis ein Beispiel:
Stellen Sie sich eine Diskussion vor, in der sich jemand zu einer Situation äußert, in der ein Paar, bestehend aus zwei Männern, Kinder großziehen möchte. Er behauptet, dass diese beiden Männer nie eine gleichwertige Beziehung zum Kind aufbauen werden, wie sie bei einer natürlichen Mutter-Kind-Bindung der leiblichen Mutter von Natur aus gegeben ist. Diese neutrale rein wissenschaftliche und biologisch unbestreitbare Aussage könnte unter dem Gesichtspunkt „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ zukünftig ganz schnell als Diskriminierung ausgelegt werden, da sowohl wissenschaftlich fundierte Aussagen als auch biologische Tatsachen plötzlich per Gesetz ideologischen Anschauungen unterliegen würden.
CitizenGO bezeichnet diesen besagten Vertragsentwurf in einer Petition als besorgniserregend, da eine der angesehensten internationalen Gremien offen in Erwägung zieht, die biologische Wahrheit als Hassverbrechen zu bezeichnen … Und der UN-Rechtsausschuss ist, wohl bemerkt, einer der wichtigsten Ausschüsse bei den Vereinten Nationen. Hier wird weltweit bindendes Recht beschlossen.
Sobald sie von der Generalversammlung angenommen und von den Mitgliedsstaaten ratifiziert [unterzeichnet] sind, können die hier entworfenen Verträge und Konventionen zu verbindlichen internationalen Rechtsinstrumenten werden. Nach diesem Vertragsentwurf soll jede politische oder religiöse Aussage, die sich gegen Transgender-Dogmen richtet, als eine Form der geschlechtsspezifischen Verfolgung behandelt werden – und damit als Verbrechen gegen das Völkerrecht. Und nicht nur Agenda-kritische Journalisten, sondern auch Priester und Pastoren, die sich Gender-kritisch äußern, sollen bestraft werden.
Der Totalitarismus einer weltanschaulichen Verirrung hat die höchsten internationalen Gremien erreicht, so Sommer. Der Vertragsentwurf schlägt beispielsweise eine radikale Veränderung der Definition von „geschlechtsspezifischer Verfolgung“ vor. Im Römischen Statut des Internationalen Gerichtshofes von 1998 hieß es ursprünglich sehr deutlich: „Für die Zwecke dieses Statuts wird davon ausgegangen, dass sich der Begriff ‘Geschlecht’ auf die beiden Geschlechter, männlich und weiblich, im Kontext der Gesellschaft bezieht. Der Begriff ‘Geschlecht’ hat keine andere Bedeutung als die oben genannte.”
Laut UN habe es seit der Verabschiedung der römischen Statuten Ende der 90er Jahre erhebliche Fortschritte in unseren Vorstellungen von Geschlecht gegeben. Mit der „neuen Vorstellung von Geschlecht“ ist die Vorstellung der UN, jeder könnte sich sein Geschlecht frei „aussuchen“, gemeint, in welcher die „zugewiesene“ oder „gelesene“ Sexualität nur ein „soziales Konstrukt“ sei. Aber im Prinzip handelt es sich um die weltweite Einführung des „Selbstbestimmungsgesetzes“ [siehe dazu: kla.tv/28201] mehrerer EU-Länder, Deutschland inklusive. Dieses Gesetz ist gepaart mit den Restriktionen des „Digital Services Act“ sowie verschärften Strafvorschriften gegen angebliche „Desinformation“.
Jede Kritik soll fortan zum Verbrechen erklärt werden dürfen. Dieser Vertragsentwurf bedroht das Grundrecht des Menschen, die eigenen Überzeugungen in Bezug auf Tradition, Ehe, Familie und die biologische Natur des Geschlechts frei zu artikulieren und diese öffentlich zu vertreten, heißt es weiter in Sommers Artikel.
Folglich muss ein offener Diskurs stattfinden, allein schon wegen der unzähligen Opfer dieser Gender-Ideologie. Die betroffenen Menschen haben die Forderung, dass ihre Geschichte Gehör findet und ihre bitteren Erfahrungen nicht weiter unter Verschluss gehalten werden. Aber aus dem Mund der Opfer selbst heißt es, dass sie terrorisiert werden. Zudem gäbe es kaum Psychologen, die es wagen, sich ihrer anzunehmen ‒ aus Angst vor Verfolgung, da die Ärzte sonst ihre Zulassung verlieren! Eine De-Transition, also die Rückkehr zum natürlichen Geburts-Geschlecht, ist absolut unerwünscht, da dadurch die ideologisch gehypten Pläne der Gender-Lobby durchkreuzt werden.
Hier haben wir das wahre „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“, wenn Opfern Hilfe durch erfahrene Ärzte und Psychologen verwehrt bleibt, geschweige denn die Beschneidung eines JEDEN auf freie Meinungsäußerung naturgegebener Fakten. Dieser Verfälschung von Rechtsbegriffen mit ihren verdrehten Definitionen von „Verfolgung“ und „Verbrechen“ muss unter allen Umständen Einhalt geboten werden.

von abu. / avr.
Quellen/Links:
UN-Vertragsentwurf: „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“
https://ansage.org/irrer-un-plan-kritik-an-lbgtq-und-genderwahn-soll-kuenftig-verbrechen-gegen-die-menschlichkeit-sein/

Citizen Go-Petition gegen UN-Vertragsentwurf
www.citizengo.org/de/ot/12815-meinungsfreiheit-ist-kein--verbrechen-gegen-die-menschlichkeit---un-vertragsentwurf-stoppen-

Opfer der Trans-Ideologie
https://www.epochtimes.de/epoch-tv/dokumentation/gender-transformation-die-unausgesprochene-realitaet-a4430672.html

www.kla.tv/Transgender/28201
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Ergänzende Themen

Vortrag von Dr. Ulrich Kutschera / „Kindeswohl - die große Ausrede für staatlichen Kinderraub“ https://www.kla.tv/29203

Zum Selbstbestimmungsgesetz

Einmal trans und (kein) Zurück! Die Realität hinter dem Transgender-Hype
https://www.kla.tv/28201

Zum „Digital Services Act“

TOTALZENSUR - was dann? (von Ivo Sasek) https://www.kla.tv/27720

„Digital Services Act“ – Auslöschung unabhängiger Berichterstattung
https://www.kla.tv/27084

„Kampf gegen Desinformation“ - Freie Aufklärer im Kreuzfeuer
https://www.kla.tv/28867

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