§ 240 StGB - Nötigung

5 months ago
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§ 240 StGB - Nötigung

Wer einen Menschen rechtswidrig …durch Drohung … zu einer Handlung … nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren … bestraft.
Ein besonders schwerer Fall liegt .. vor, wenn der Täter .. seine Stellung als Amtstträger missbraucht.

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