22.06.2023 Der Vermieter aus der Hölle - VERLEUMDUNGEN vor Handwerkern

3 months ago
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https://www.anwalt.de/gesetze/bgb/555a
§ 555c BGB - Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen

Zählereinbau ist so etwas. 3 MONATE VORHER angekündigt.
Wegen 3. habe ich mir gewehrt und meinem Vermieter geschrieben. Hatte nicht angekündigt und mein Schreiben nicht beantwortet.
https://www.anwalt.de/gesetze/bgb/556
Der Vermieter muss mich aufklären und mir sagen ob sich etwas ändert. DAS ist in meinem Mietvertrag. Stimme ich stillschweidend zu, kann das für mich Nachteile bringen. DULDEN heißt nicht, dass ich kein RECHTE habe.
https://www.anwalt.de/gesetze/bgb/559d
Hier kommen die TRGS Richtlinien, die das u. a. regeln. In dem Video habe ich meine Belastungen mitgeteilt - schon vorher mehrfach schriftlich - und auch mitgeteilt WIESO die Malerarbeiten eine BELASTUNG sind.
https://www.anwalt.de/gesetze/bgb/560
Wenn mich der Vermieter nicht mal über DIE ART der Arbeiten vorab schriftlich informiert, kenne ich seine ABSICHTEN ja nicht mal. Also kann ich nicht zustimmen.
DAS HIER WAR EINE HINTERFOTZIGE NÖTIGUNG.
Die Sache mit der Toilette habe ich ja schon veröffentlicht. Die geht ja nun nachdem dort eine vernünftige Arbeit ausgeführt wurde, SEIN PFUSCH mit dem SILIKON entfernt wurde, seit Monaten ohne Mängel.
Wer von EUCH würde sich so eine FRECHHEIT gefallen lassen?
Dem Inhaber der Firma habe ich dann geschrieben, weil mein VERMIETER wieder MÜLL erzählt hat, dass konnte ich später auf den GANG hören. Ihr hört ja was der ARBEITER sagt. Der wurde einfach benützt von meinem tollen Vermieter.
Diese NÖTIGUNG habe ich angezeigt. Die POLIZEI sagte es sei keine NÖTIGUNG. Ich sehe das anders. Man hat den STRAFANTRAG von mir nicht verfolgt.
Zudem hört zu was er über seinen ANWALT sagt.
Weil mein Vermieter KEINE LÖSUNG mit mir finden wollte, hat er mit seinem ANwalt mich über MONATE dann tyrannisiert und schikaniert mit den VERFICKTEN MALERARBEITERN. DEN BEWEIS hatte ich ja schon veröffentlicht. DESWEGEN bin ich so STOCKSAUER.
Quelle Tumpnail:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__559d.html

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