Prof. Paul Cullen: Masernimpf(nachweis)pflicht und Gewissensfreiheit

5 months ago
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Prof. Dr. med. Paul Cullen ist Facharzt für Laboratoriumsmedizin sowie Facharzt für Innere Medizin mit Zusatzbezeichnung Infektiologie. Beim Pressesymposium "Impfstoffzulassung, Impfempfehlung, Impfpflicht: Reichen die Daten?", welches der MWGFD e.V. am 24. Mai 2024, abhielt, sprach er über ethische Aspekte der Masernimpfung. Auch wenn es formal keine Impfpflicht für Masern gebe, so sei aufgrund des für den Besuch von Kindertagesstätten und Schulen vorgeschriebenen Nachweises der Immunität gegen Masern (nur ausnahmsweise einer Impfunfähigkeit) die Impfung für die meisten Kinder und Jugendlichen de facto nicht zu umgehen.
Darüberhinaus werde in Deutschland die Masernimpfung nicht allein angeboten, sondern immer nur als Teil von Kombinationsimpfstoffen, die insbesondere auch gegen Röteln gerichtet sind. Der Impfstoff gegen Röteln aber sei mithilfe einer aus einem abgetriebenen Fötus gewonnenen Zelllinie entwickelt worden. Daraus ergebe sich für viele Eltern mit starken religiösen Überzeugungen ein Gewissenskonflikt. Nach Prof. Cullen gibt es einen reinen Masern-Impfstoff derzeit nur in Japan; und ihm persönlich seien zwei Familien bekannt, die aus diesem Grund nach Japan reisten, um ihre Kinder dort impfen zu lassen.
Prof. Cullen diskutierte auch die rechtlichen Aspekte der Vorschrift zur Masernimpfung. Zwar hätten die Gesundheitsämter zur Durchsetzung dieser Vorschrift drakonische Zwangsgelder und sogar Zwangshaft angedroht, aber eine bayrische Gerichtsentscheidung aus dem Jahr 2023 habe dieser Praxis zunächst einen Riegel vorgeschoben, und es sei zu hoffen, dass dieses Beispiel bundesweit Schule mache.

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