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RA Manfred Müller - Die Aufhebung des Rechtsstaatsprinzips in Familiensachen
Die Aufhebung des Rechtsstaatsprinzips in Familiensachen
Wie funktioniert es, Kindern die Eltern »zu entziehen« – in Obhut zu nehmen?
Gerichte, Jugendämter, Gutachter, Verfahrensbeistände haben sich selbst ein System geschaffen, das durch die Instanzen bis hin zum Bundesverfassungsgericht den Eltern kaum oder keine Möglichkeit einräumt, staatliches Unrecht aufzudecken, und als entrechtete Eltern ihrer Kinder wieder habhaft zu werden.
Richter stützen das System, um überhaupt die Vielzahl der Fälle bearbeiten zu können, wählen ihnen genehme Gutachter und Verfahrensbeistände aus, entscheiden vornehmlich nach den »Vorgaben« in den Darstellungen des Jugendamts, notfalls wird, um das gewünschte Ergebnis zu erzielen, eine Zeugenaussage »verändert«, unwahre Tatsachenbehauptungen von Jugendamtsmitarbeitern bis hin zur Unterschriftsfälschung der Elternunterschrift und Verweigerung der Akteneinsicht, toleriert. Zeugen in Familiensachen sind eine Seltenheit, würden diese, wie in anderen Zivilverfahren, geladen, wäre dies bereits auf Grund der Dauer der Verhandlungen das Ende des Systems, also wird geglaubt, was Jugendamt, Gutachter oder Dritte darlegen. Wo bleiben die Grundrechte der Eltern? Jugendamtsmitarbeiter sind auch auf Grund der Vielzahl der Fälle überfordert, entscheiden oft ohne Anhörung der Eltern und nehmen Kinder in Obhut. Traumatisierte Kinder bleiben zurück. Sie »basteln« sich einen Sachverhalt und kommen schnell zum Ergebnis der Inobhutnahme der Kinder. Vorgaben im SGB VIII werden missachtet. Gutachtern wird geglaubt, ohne die Gutachten kritisch zu hinterfragen, zu untersuchen, ob die fachlichen Voraussetzungen des Gutachters vorliegen, z.B. psychische Beeinträchtigungen festzustellen. Selbst mündlich dem Richter mitgeteilte Ausführungen werden akzeptiert, und führen zum Entzug der elterlichen Sorge. Kritische Gutachter werden nicht beauftragt, treten diese als Privatgutachter auf, wird versucht, sie bis hin zur strafrechtlichen Verfolgung zu sanktionieren. Verfahrensbeistände, die nur diese eine Tätigkeit ausüben, sind auf die Aufträge der Richter angewiesen.
Sind dies noch Anwälte der Kinder? Wo bleiben die Kinderrechte?
Rechtsanwälte, die nach den gesetzlichen Gebühren in Familiensachen arbeiten, »winken solche Fälle oft einfach durch«. Gebühren für ein Eilverfahren mit 517,65 €, einschließlich mündlicher Anhörung, oder 850,85 € Gebühren in der Hauptsache, decken die Kosten für einen gewissenhaft arbeitenden Rechtsanwalt für Besprechungen mit den Mandanten – Gutachten prüfen, Akten lesen, mündliche
Anhörungen – nicht.
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