6. Gebot ❤️ Du sollst nicht Unkeuschheit treiben und Ehebruch begehen... Was bedeutet das denn?

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Das 6. Gebot … Du sollst nicht Unkeuschheit treiben und nicht ehebrechen

Jesus offenbart die Geistige Sonne durch Jakob Lorber

Kapitel 79 – Das 6. Gebot im sechsten Saale – Was ist Unkeuschheit?

1. Hier erblicken wir wieder eine Tafel in der Mitte des sechsten Saales. Auf der Tafel steht mit deutlich leserlicher Schrift geschrieben: „Du sollst nicht Unkeuschheit treiben, nicht ehebrechen“. – Unverkennbar ist dies das sechste Gebot, welches der Herr durch Moses dem israelitischen Volke gegeben hat. Dieses Gebot ist sicher eines der schwierigsten, um es in seiner Grundbedingung zu erfassen und dann auch genau im Lebensgrunde zu beobachten.

2. Was wird eigentlich durch dieses Gebot verboten? – Und wen geht dieses Gebot überhaupt an, den Geist, die Seele oder den Leib? Wer soll da aus diesen drei Lebenspotenzen nicht Unkeuschheit treiben? Das wäre eine Frage. Was aber ist so ganz eigentlich die Unkeuschheit und was der Ehebruch? Ist die Unkeuschheit der gegenseitige Begattungsakt? Wenn das der Fall ist, so ist durch dieses Gebot auf jede Zeugung Beschlag gelegt; denn wir finden in dem einfachen Gebote durchaus keine bedingnisweise Ausnahme gestellt; es heisst einmal: „Du sollst nicht Unkeuschheit treiben“.

3. Wenn also der Akt der Begattung gewisserart als der Kulminationspunkt der Unkeuschheit angesehen wird, so möchte ich selbst denjenigen kennen, der unter der gegenwärtigen Gestalt der Dinge auf der Erde eine Zeugung ohne diesen verbotenen Akt bewerkstelligen könnte. Ob jetzt in der Ehe oder ausser der Ehe, der Akt ist derselbe. Ob er wirklich in kinderzeugender Absicht begangen wird oder nicht, er ist derselbe. Zudem hat das Gebot selbst keine Bedingung in sich, durch welche eine geregelte Ehe von der Unkeuschheit ausgenommen wäre.

4. Andererseits betrachtet aber muss doch jedem Menschen einleuchtend sein, dass es dem Herrn an der Fortpflanzung des menschlichen Geschlechtes vorzugsweise gelegen ist und an einer weisen Erziehung desselben. Auf welchem Wege aber sollte sich das Menschengeschlecht fortpflanzen, wenn ihm der Zeugungsakt bei Strafe des ewigen Todes verboten ist? Ich meine, das kann ein jeder Mensch mit den Händen greifen, dass es hier offenbar einen Haken hat.

5. Dazu aber muss noch ein jeder sich notgedrungen selbst das Zeugnis geben, dass sicher bei keinem zu haltenden Gebote die Natur dem Menschen allgemein so mächtige Prügel unter die Füsse wirft, über die er stolpern muss, als eben bei diesem. – Ein jeder Mensch, wenn seine Erziehung einigermassen geordnet war, findet keinen Anstand, oder höchstens einen nur sehr geringen, in der Haltung der übrigen Gebote; aber bei diesem Gebote macht die Natur allezeit einen kräftigen Strich selbst durch die Rechnung eines Apostels Paulus!

6. Offenbar sehen wir eine Untersagung der fleischlichen Lust, welche mit dem Zeugungsakte unzertrennlich verbunden ist. Liegt also das Verbot nur an der fleischlichen Lust und nicht zugleich auch an dem Zeugungsakte, so fragt es sich, ob von dem ordnungsmässigen Zeugungsakte die fleischliche Lust zu trennen ist? Wer aus euch kann solches erweisen und behaupten, die beiden gesetzlich geordneten Ehegatten empfänden beim Zeugungsakte nicht auch die zeitliche Lust? Oder wo ist dasjenige Gattenpaar, das da nicht wenigstens zur Hälfte durch die bevorstehende fleischliche Lust zum Zeugungsakte aufgefordert worden wäre?

7. Wir sehen aber nun daraus, dass wir mit diesem Gebote hinsichtlich der Unkeuschheit in Anwendung auf den leiblichen Zeugungsakt durchaus nicht aufkommen können. Entweder muss es einen reinen Zeugungsakt geben, der mit der Fleischeslust nichts zu tun hat, oder, wenn sich ein solcher Akt nicht erweisen lässt, muss der fleischliche Zeugungsakt nicht unter diesem Gesetze stehen und als eine freiwillkürliche, straflose Handlung des Menschen angesehen werden. – Denn solches ist schon bemerkt, dass sich das Gesetz schonungslos und jeder ausnahmsweisen Bedingung ledig ausspricht.

8. Das notwendige Bestehen der Menschen aber spricht sich laut gegen das Verbot dieses Aktes aus, sowie die allezeit schonungslos begehrende Natur. Denn da mag jemand sein, wes Standes er will, so wird er davon nicht freigesprochen, wenn er zu seiner Reife gelangt ist. Er müsste sich denn verstümmeln lassen und seine Natur töten, sonst tut es sich wenigstens in seiner Begierlichkeit dazu auf keinen Fall, wenn er auch durch äussere Umstände von der Aktivität abgehalten wird.

9. Also mit dem Fleische tut es sich auf keinen Fall. Vielleicht geht dieses Gesetz allein die Seele an? Ich meine, da die Seele durchaus das lebende Prinzip des Leibes ist und die freie Aktion desselben rein von der Seele abhängt, ohne welche das Fleisch tot ist, so dürfte es denn doch wohl schwerlich irgendwo einen Supergelehrten geben, der da im Ernste behaupten könnte, die Seele habe mit den freien Handlungen des Leibes nichts zu tun.

10. Der Leib ist ja doch nur das Werkzeug der Seele, künstlich eingerichtet zu ihrem Gebrauche; was soll es demnach mit einem Gebote allein für den Leib, der an und für sich eine tote Maschine ist? Wenn jemand mit einer Hacke einen ungeschickten Hieb gemacht hat, war da wohl die Hacke schuld oder seine Hand? Ich meine, solches wird doch niemand behaupten wollen, dass hier der Hacke der ungeschickte Hieb zuzuschreiben sei.

11. Ebensowenig kann man auch den Zeugungsakt als eine sündige Handlung dem Leibe zuschreiben, sondern allein nur dem handelnden Prinzip, das hier die lebendige Seele ist. Also muss auch unsere bisherige kritische Beleuchtung dieses Gebotes bloss der Seele gelten, welche im Fleische denkt, will und handelt; und so ist eben die Seele nach dem verlaufenden Kriterium notwendig frei von diesem Gebote. Also mit der Seele geht es auch nicht; so wird es doch mit dem Geiste gehen? Wir wollen sehen, was sich da der Geist wird abgewinnen lassen.

12. Was ist denn der Geist? Der Geist ist das eigentliche Lebensprinzip der Seele, und die Seele ist ohne den Geist nichts als ein substantiell ätherisches Organ, welches wohl zur Aufnahme des Lebens alle Fähigkeit besitzt, aber ohne den Geist nichts ist als ein substantiell-geistig-ätherischer Polyp, der seine Arme fortwährend nach dem Leben ausbreitet und alles einsaugt, was seiner Natur entspricht.

13. Die Seele ohne den Geist ist also eine bloss stumme polarische Kraft, welche den stumpfen Sinn nach Sättigung in sich trägt, selbst aber keine Urteilskraft besitzt, daraus ihr klar würde, womit sie sich sättigt und wozu ihr die Sättigung dient. Sie ist zu vergleichen mit einem Erzkretin, der keine andere Begierde in sich verspürt als diejenige, sich zu sättigen. Womit und warum? Davon hat er keinen Begriff. Wenn er einen grossen Hunger verspürt, so frisst er, was ihm unterkommt, ob Unrat oder ob Brot oder eine barste Kost für Schweine, das ist ihm gleich.

14. Sehet, dasselbe ist die Seele ohne den Geist. Und diese angeführten Kretins haben eben auch bloss ein seelisches Leben, das heisst, in deren Seele ist entweder ein zu schwacher Geist oder oft auch gar kein Geist vorhanden. Dass aber solches der Fall ist, dazu brauchet ihr nichts als nur einen Blick in die Welt der finsteren Geister zu werfen; was sind diese? Sie sind nach dem Tode fortlebende Seelen, die bei Leibesleben auf die leichtsinnigste und oft böswilligste Weise ihren Geist in sich so sehr geschwächt und niedergedrückt haben, dass er ihnen in solchem Zustand kaum die kargst zugemessene Lebenserregung zu verschaffen imstande ist, bei der aber alle Lebensvorteile nicht selten im ewigen Hintergrund bleiben müssen!

15. Wie aber gebärden sich solche Wesen jenseits gegenüber den seligen lebendigen Geistern? Nicht anders als pure Trottel, also geistige Kretins, in aller Weise noch missgestaltet, so dass nicht selten von einer menschlichen Gestalt nicht die leiseste Spur mehr zu entdecken ist. Diese Wesen sind in der Geisterwelt in ihrer Handlungsweise so wenig mehr zurechnungsfähig wie die Trottel bei euch auf der Erde. Daraus aber geht nun hervor, dass nicht die Seele an und für sich, sondern nur im Besitze des Geistes, dem allein das freie Wollen innewohnt, zurechnungsfähig ist, im Grunde also nur der Geist.

16. Wenn aber das nun evident erwiesen ist, so fragt sich: Wie und auf welche Weise kann denn der absolute Geist Unkeuschheit treiben? Kann der Geist fleischliche Begierden haben? Ich meine, einen grösseren Widerspruch dürfte es kaum geben als den, so sich jemand wollte im Ernste einen „fleischlichen Geist“ denken, der notgedrungenermassen materiell sein müsste, um selbst grobmaterielle Begierden in sich zu haben.

17. Wenn aber schon ein Arrestant an seinem Arreste sicher nicht das grösste Wohlbehagen findet, so wird umsomehr der absolute Geist noch eine geringere Passion haben, sich mit seinem freiesten Wesen mit der groben Materie auf immer zu verbinden und an derselben seine Lust zu finden. In diesem Sinne ist also ein Unkeuschheit treibender Geist doch sicher der grösste Unsinn, den je ein Mensch aussprechen kann. Nun fragt sich demnach: Was ist also die Unkeuschheit, und wer soll dieselbe nicht treiben, indem wir gesehen haben, dass sowohl der Leib als auch die Seele und der Geist für sich nicht Unkeuschheit treiben können, so wie wir sie bisher kennen? –

Kapitel 80 – Über zweierlei Liebe.

1. Es dürften zwar einige sagen: Moses hat sich später darüber näher ausgesprochen, indem er den Zeugungsakt ordnungsmässig nur zwischen den gesegneten Ehegatten erlaubt, anderartig aber verboten hat, und hat auf die anderartige Zeugung, besonders wenn ein verheirateter Mann mit dem Weibe eines anderen Mannes diesen Akt begehen möchte, verordnet, dass solch eine Tat als Ehebruch zu betrachten sei und die Ehebrecher sich beiderseits des Todes schuldig machen. Solches ist richtig, aber nachträgliche Verordnungen geben dem einfach im Anfange gegebenen Gesetze dennoch keine andere Gestalt. Wer sich daran binden will, muss im ersten Gesetze seinen Prozess behaupten; denn weder die Unkeuschheit noch der Ehebruch sind darin auf eine bestimmte Art verboten.

2. Wir haben bisher klar erläutert, was man allenfalls unter der Unkeuschheit verstehen könnte. Nachdem aber alles das auf den Zeugungsakt hinweist, so kann man auch die von uns bisher als bekannt angenommene Art der Unkeuschheit unmöglich durch dieses Gesetz als verboten ansehen.

3. Nun aber meldet sich ein in der Sache Wohlerfahrener, dieser spricht: Unter Unkeuschheit, die da verboten ist, wird bloss die leere Befriedigung des sinnlichen Triebes verstanden. Gut, sage ich; wenn aber ein Mann mit eines anderen Mannes Weibe, die von ihrem Manne nicht befruchtet werden kann, im Ernste ein Kind zeugt, frage, kann ihm das als sündiger Ehebruch angerechnet werden? Ich frage weiter: Wenn ein Jüngling, von seiner Natur getrieben, mit einem Mädchen ein Kind gezeugt hat, kann ihm das zur Sünde der Unkeuschheit angerechnet werden?

4. Ich frage weiter: Wenn ein Mann aus der Erfahrung weiss, dass sein Weib nicht befruchtungsfähig ist, er beschläft sie aber dennoch, weil sie ein üppiges Fleisch hat, das ihn reizt, er also doch offenbar seinen sinnlichen Trieb leer befriedigt; kann ihm dieser Akt zur Sünde der Unkeuschheit angerechnet werden?

5. Ich frage weiter: Es gibt besonders in dieser Zeit, wie es sie auch zu allen Zeiten gegeben hat, eine Unzahl Menschen beiderlei Geschlechtes, welche gar wohl zeugungsfähig sind und eine sie mächtig drängende Natur besitzen; aber sie sind vermöge politischer und dürftiger Verhältnisse nicht imstande, sich zu verehelichen. Wenn nun solche doppelt bedrängte Menschen den Akt der Zeugung begehen, sündigen sie wider dieses sechste Gebot?

6. Man wird sagen: Sie sollen ihren Trieb Gott aufopfern und sich nicht begatten, so werden sie nicht sündigen. Ich aber sage: Welch ein Richter kann solch einen Fehler als eine wirkliche Sünde erklären? Was hat denn der Reiche darum für ein Verdienst, dass er sich ein ordentliches Weib nehmen kann, vor dem Armen, der dieser Glückseligkeit entbehren muss? Soll somit der Bemittelte ein grösseres Recht auf die Zeugung seinesgleichen haben als der Arme? Heiligt also das Geld die Zeugung darum, weil sich der Reiche in den ordentlichen Besitz eines Weibes setzen kann, was tausend Unbemittelten unmöglich ist?

7. Dazu lässt sich noch fragen: Wer ist denn so ganz eigentlich schuld an der vielfachen Verarmung der Menschen? Sicher niemand anderer als der glückliche Reiche, der durch seine eigennützige Spekulation viele Schätze an sich zieht, durch welche nicht selten tausend Menschen sich für den ordentlichen Ehestand hinreichend befähigen könnten. Und dennoch sollte da der reiche Ehemann allein von der Sünde der Unkeuschheit frei sein, so er mit seinem ordentlichen Weibe Kinder zeugt, und der Arme allein sollte der Sündenbock sein, weil er sich eben kein Weib nehmen kann? Wäre das nicht geradeso geurteilt, als so man auf der Erde irgendeinen Wallfahrtsort bestimmen möchte und dazu ein Gebot gäbe, demzufolge niemand zu Fuss diesen Ort besuchen darf, um dort irgendeine sein sollende Gnade zu empfangen, sondern ein jeder, der diesen Ort besucht und eine Gnade empfangen will, muss in einer höchst eleganten Equipage dahin gefahren kommen?

8. Wer ein solches Gebot für gerecht finden sollte, der müsste doch sicher im Ernste von einer solchen Welt sein, von welcher der Schöpfer Himmels und der Erde selbst nichts weiss, das heisst von einer Welt, die nirgends existiert; oder er müsste ein Abgeordneter des Satans sein!

9. Wir sehen aber nun aus diesen Betrachtungen, dass es sich mit der Erklärung unseres sechsten Gebotes durchaus nicht tut. Was werden wir denn anfangen, um diesem Gebote einen vollgültigen Sinn abzugewinnen? Ich sage euch im voraus: Es ist die Sache nicht so leicht, als es sich jemand vorstellen möchte. Ja, ich sage:

10. Um den richtigen Sinn dieses Gebotes zu gewinnen, muss man ganz tief greifen und die Sache in der Grundwurzel fassen; sonst wird man sich dabei immer in der zweifelhaften Lage befinden, in der man leichtlich das, was nicht im entferntesten Sinne eine Sünde ist, als Sünde betrachten wird, und was wirklich eine Sünde ist, kaum der Mühe wert halten, es als eine Sünde zu betrachten.

11. Wo aber ist diese Wurzel? Wir werden sie sogleich haben. Ihr wisset, dass die Liebe der Urgrund und die Grundbedingung aller Dinge ist. Ohne Liebe wäre nie ein Ding erschaffen worden, und ohne die Liebe wäre so wenig irgendein Dasein denkbar, als wie wenig sich je ohne die wechselseitige Anziehungskraft eine Welt nach dem Willen des Schöpfers gebildet hätte. Wer das etwa nicht fassen sollte, der denke sich nur von einer Welt die wechselseitige Anziehungskraft hinweg, und sobald wird er sehen, wie sich alle Atome einer Welt plötzlich voneinander trennen und sich verflüchtigen werden wie ins Nichts.

12. Also ist die Liebe der Grund von allem und ist zugleich der Schlüssel zu allen Geheimnissen.

13. Wie aber lässt sich eben die Liebe mit unserem sechsten Gebot in eine erklärende Verbindung bringen? Ich sage euch, nichts leichter als das, indem bei keinem Akte in der Welt die Liebe so innig verwoben ist wie gerade bei dem, den wir zu den unkeuschsündigen rechnen.

14. Wir wissen aber, dass der Mensch einer zweifachen Liebe fähig ist, nämlich der göttlichen, welche aller Selbstliebe entgegen, und der Selbstliebe, welche aller göttlichen Liebe entgegen ist.

15. Nun fragt es sich: So jemand den Akt der Zeugung begeht, welche Liebe war da der Beweggrund, die Eigenliebe, unter deren Botmässigkeit auch jegliche Genusssucht steht, oder die göttliche Liebe, welche nur mitteilen will, was sie hat, ihrer selbst gänzlich vergessend? Sehet, wir sind jetzt schon ziemlich dem eigentlichen Hauptkerne auf der Spur.

16. Setzen wir nun zwei Menschen: der eine begeht den Akt aus selbstsüchtiger Genusssucht, der andere aber in dankbarer Andacht für die Zeugungsfähigkeit, seinen Samen einem Weibe mitzuteilen, um in ihr eine Frucht zu erwecken. Welcher von den beiden hat denn gesündigt? Ich glaube, hier einen Richter zu machen und ein rechtes Urteil zu fällen, wird eben nicht schwer sein.

17. Damit uns aber die Sache völlig klar wird, müssen wir uns auch mit dem Begriffe „Unkeuschheit“ näher vertraut machen. Was ist Keuschheit und was ist Unkeuschheit? Keuschheit ist derjenige Gemütszustand des Menschen, in welchem er aller Selbstsucht ledig ist, oder in dem er rein ist von allen Makeln der Eigenliebe. Unkeuschheit ist derjenige Gemütszustand, in welchem der Mensch nur sich selbst berücksichtigt, für sich selbst handelt und seines Nebenmenschen, besonders in Berücksichtigung des Weibes, gänzlich vergisst.

18. Die Selbstsucht aber ist nirgends schmählicher, als wie gerade bei dem Akte, wo es sich um die Fortzeugung eines Menschen handelt. Warum denn? Die Ursache liegt am Tage. Wie der Grund, wie der Same, so auch wird die Frucht. Ist göttliche Liebe, also die Keuschheit der Same, so wird auch eine göttliche Frucht zum Vorschein kommen; ist aber Eigenliebe, Selbst- und Genusssucht, also der unkeusche Zustand des Gemütes der Same, welch eine Frucht wird da hervorgehen?

19. Sehet, in dem liegt es, was durch das sechste Gebot verboten ist. Wäre dieses Gebot beobachtet worden, so wäre die Erde noch ein Himmel, denn es gäbe auf ihr keinen selbstsüchtigen und herrschsüchtigen Menschen! Aber dieses Gebot ist schon im Anbeginne der Menschen übertreten worden, und die Frucht dieser Übertretung war der eigennützige und selbstsüchtige Kain.

20. Aus dem aber geht hervor, dass nicht nur die sogenannte fälschlich bezeichnete „Unzucht“, welche man besser „Genusssucht“ nennen sollte, in die Reihe unserer zu behandelnden Sünde gehört, sondern jegliche Genusssucht, wie gestaltet sie auch immer sein mag, besonders aber, wenn ein Mann das ohnehin schwache Weib sich eigennützig zum genusssüchtigen Nutzen macht, ist als Sünde der Unkeuschheit zu betrachten. – Ein kurzer Verfolg wird uns die Sache noch klarer vor die Augen bringen. –

Kapitel 81 – Was ist Hurerei?

1. Man könnte hier sagen, indem es im sechsten Gebote nur heisst: „Du sollst nicht Unkeuschheit treiben“, dass da die Hurerei nicht als verboten angesehen werden kann, da es im sechsten Gebote nirgends heisst: Du sollst nicht Hurerei treiben. – Ich aber sage: Was ist die Hurerei, welcher Art sie auch sein mag, geistig oder fleischlich? Sie ist eine sichere Anbequemung des Lasters, und zwar auf folgende Weise: Man philosophiert sich über die sündige Möglichkeit hinweg, setzt alle Erscheinungen in das Gebiet „natürlicher Bedürfnisse“. Wenn jemandem seine eigene Wesenheit die Forderung kundgibt, sie zu befriedigen, so tut der Mensch zufolge seines Verstandes und seiner Erfindungskraft ja nur etwas Lobenswertes und Erspriessliches, so er für alle zu fordernden Bedürfnisse seiner Natur Mittel zustande bringt, durch welche denselben Genüge geleistet werden kann. Das Tier muss zwar seine Bedürfnisse in der rohesten instinktmässigen Art befriedigen, weil es keinen Verstand, keine Vernunft und keinen Erfindungsgeist hat. Dadurch aber erhebt sich ja eben der Mensch über das gemein naturmässig Tierische, dass er allein den Anforderungen seiner Art auf eine raffinierte Weise Genüge leisten kann. Daher sagt der Verstand des Kulturmenschen:

2. Wer kann einem Menschen zur Sünde rechnen, so er sich mit Hilfe seines Verstandes ein stattliches Haus zur Bewohnung erbaut, und somit ein ehemaliges Erdloch oder einen hohlen Baum mit demselben vertauscht? Wer kann einem Menschen zur Sünde anrechnen, so er die Baumfrüchte veredelt, aus den sauren Äpfeln und Birnen süsse und wohlschmeckende erzeugt? Wer kann einem Menschen zur Sünde anrechnen, wenn er sich einen Wagen erbaut, das Pferd zähmt, und dann viel bequemer eine Reise macht als mit seinen eigenen schwachen, leidigen Füssen? Wer ferner kann noch dem Menschen zum Fehler anrechnen, so er sich die Naturfrüchte zu seiner Nahrung kocht und würzt und sie ihm wohlschmeckender macht? Oder sind die Dinge in der Welt für einen anderen als für den Menschen erschaffen worden, damit er sie zweckdienlich benützen sollte? –

3. Wie viel Schönes und Nützliches hat der Mensch zu seiner Bequemlichkeit und zu seiner Erheiterung! Sollte ihm das zum Fehler angerechnet werden, so er durch seinen Verstand seinem Schöpfer Ehre macht, ohne den der Weltkörper so unkultiviert dastände wie eine barste Wüste, auf der alles durcheinanderwüchse in chaotischer Unordnung wie Kraut, Rüben und Brennesseln?

4. Wenn aber dem Menschen die verschiedenartige Kultivierung des Erdbodens doch unmöglich zu einem Fehler angerechnet werden kann, obschon sie in sich durchaus kein anderes Zweckdienliches enthält als den angenehmeren und bequemeren Genuss der Dinge in der Welt; so wird doch andererseits auch ein raffinierter Zeugungsgenuss dem Menschen mitnichten können zum Fehler angerechnet werden, indem sich sonst selbst der gebildetste Mensch in diesem Akte am wenigsten von dem Tiere unterschieden hat. Also auch dieser Trieb des Menschen muss auf eine veredeltere und raffiniertere Weise befriedigt werden können, und das aus demselben Grunde, aus welchem man sich bequeme Wohnhäuser erbaut, weiche Kleider verfertigt, geschmackvolle Speisen bereitet, u. dgl. Annehmlichkeiten mehr.

5. Man nehme nur den Fall, ein Mensch gebildeten Standes hat zu seiner Befriedigung die Wahl zwischen zwei Weibspersonen, die eine ist eine schmutzige, gemeine Bauernmagd, die andere aber als die Tochter eines ansehnlichen Hauses ist ein wohlerzogenes, sehr nett gekleidetes, am ganzen Leibe makelloses und sonst üppiges und reizendes Mädchen. Frage: Wonach wird der gebildete Mann greifen? Die Antwort wird hier kein Kopfzerbrechen brauchen; sicher nach Nr. 2 – denn vor Nr. 1 wird es ihm ekeln. Also ist auch hier eine Verfeinerung sicher am zweckdienlichsten Platze, weil der Mensch durch sie beurkundet, dass er ein höheres Wesen ist, welches alles Unangenehme und Schmutzige zu reinigen und angenehmer darzustellen die volle Macht und Kraft in sich hat.

6. Da aber der Mann wie das Weib in dieser Hinsicht ein öfteres Bedürfnis sich zu befriedigen in sich stark wahrnehmen, wobei man doch nicht allezeit die Anforderung machen kann, ein Kind zu erzeugen, wird es da wider die Gebühr der Ausübung seiner Verstandeskräfte sein, wenn er die Mittel aufstellt, durch welche die Befriedigung dieses Triebes zuwege gebracht werden kann, sei es nur durch den blinden Beischlaf mit den Weibern oder durch Selbstbefriedigung oder im Notfalle durch die sogenannte Knabenschändung? Denn dadurch unterscheidet sich ja eben auch der Mensch von dem Tiere, dass er diesen am meisten naturmässigen Trieb auf anderen Wegen befriedigen kann als gerade auf jenen nur, auf die er von der rohen Natur angewiesen wurde. Und sonach sind ja ganz besonders wohlkonditionierte Bordellhäuser und dergleichen Anstalten mehr zu billigen, und können dem Verstande des Menschen keineswegs zur Unehre, sondern nur zur Ehre gereichen!?

7. Sehet, was lässt sich, naturmässig betrachtet, allem dem entgegen einwenden? Denn das ist richtig, dass das Tier dergleichen Kultivierungen und allerlei Nuancierungen in der Befriedigung seines Geschlechtstriebes nimmer zuwege bringen kann; und so ist darin gewisserart eine Meisterschaft des menschlichen Verstandes unleugbar zu entdecken. Das alles ist richtig, das Tier hat in allem dem seine Zeit, ausser welcher es stumpf für die Befriedigung dieses Triebes bleibt.

8. Aber was ist alle diese Raffinesse? Das ist eine kurze Frage, aber ihre Beantwortung ist gross und gewichtig. – Diese Raffinesse hat doch sicher nichts anderes zum Grundmotive als die entsetzlich leidige Genusssucht. Die Genusssucht aber, wissen wir, ist ein unverkennbares Kind der Eigenliebe, welche mit der Herrschliebe ganz identisch einhergeht.

9. Es ist wahr, in einem stattlichen Hause lässt sich angenehmer wohnen denn in einer niedrigen Erdhütte. Betrachten wir aber die Einwohner! Wie stolz und hochtrabend sehen wir den Bewohner eines Palastes einhergehen, und wie zerknirscht beugt sich der schlichte Hüttenbewohner vor einem solchen glänzenden Palastherrn!

10. Betrachten wir die Bewohner einer grossen Stadt und dagegen die eines kleinen Bauerndorfes. Die Bewohner der grossen Stadt wissen sich vor lauter Genusssucht nicht zu helfen, alle wollen angenehm leben, alle sich unterhalten, alle glänzen und womöglich ein bisschen herrschen. Kommt ein armer Landbewohner in die grosse Stadt, so muss er wenigstens einen jeden Stiefelputzer usw. „Euer Gnaden“ anreden, will er sich nicht irgendeiner Grobheit aussetzen.

11. Gehen wir aber ins Dorf, da werden wir noch Hausväter antreffen, nicht selten friedliche Nachbarn, welche sich nicht „Euer Gnaden“ und „Herrn von“ titulieren. Was ist da wohl vorzuziehen, wenn ein Bauer zum andern spricht: „Bruder!“ oder wenn in der Stadt ein nur wenig Bemittelter einen etwas mehr Bemittelten „Euer Gnaden“ und „Herr von“ und dgl. mehr anspricht?

12. Ich meine, es wird kaum nötig sein, dergleichen unsinnige Ausgeburten der Raffinesse des menschlichen Verstandes noch weiter zu verfolgen, sondern wir können sogleich den Hauptspruch machen: Alle derartige genusssüchtige Verfeinerungen sind nach vorangehender Betrachtung nichts als Abgöttereien; denn sie sind Opfer des menschlichen Geistes an die äussere tote Naturmässigkeit.

13. Sind sie aber Abgöttereien, so sind sie auch die barste Hurerei, und dass sie nicht in die Sphäre der Keuschheit aufgenommen werden können, beweist ihre Tendenz.

14. Warum wurde Babel eine „Hure“ genannt? Weil dort jede erdenkliche Raffinerie zu Hause war. Also heisst auch „die Hurerei treiben“ im eigentlichen Sinne: der Unkeuschheit dienen nach aller Lebenskraft. So ist ein reicher Ehemann, der sich des alleinigen Genusses wegen ein üppiges und geiles Weib genommen hat, nichts als ein barster Hurer und das Weib eine barste Hure. Und eben also wird auch hier diesen Kindern die Unkeuschheit in ihrem Fundamente gezeigt, wie sie nämlich eine allerbarste Selbst- und Genusssucht ist.

15. Es war notwendig, dieses Gebot für euch gründlicher zu beleuchten, weil sich der Mensch über kein Gebot so leicht hinwegsetzt wie über dieses. – Ich meine daher, dass ihr nun auch diesen Vortrag verstehet; und so wollen wir uns denn auch sogleich in den siebenten Saal begeben.

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