18.09.2023 Aktenabgabe im Amtsgericht - Man ist nur noch fassungslos

1 year ago
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Es gibt eine Pflicht zur Aktenführung nach Grundlegenden Rechtslagen. Diese Grundlagen kenne ich. Paginierung gehört dazu.

"Der einfachste Manipulationsschutz ist die sogenannte Paginierung, also die Seitennummerierung der Schriftstücke:
„Das Schriftgut wird bei papiergebundener Aktenführung in zeitlicher Reihenfolge den Akten regelmäßig in der Weise eingefügt, dass die Schriftstücke von vorn nach hinten geheftet werden, um ein buchmäßiges Lesen zu ermöglichen (chronologische Aktenführung). Die in die Akten eingeordneten Blätter sollen fortlaufend an der rechten oberen Ecke nummeriert werden“ (§ 58 Abs. 3 GGO I).
Und: „Erledigtes Schriftgut ist unverzüglich zu den Akten zu nehmen“ (§ 58 Abs. 2 Satz 1 GGO I).
Also mit anderen Worten: Eine Akte fängt bei 1 an und hört bei X auf. Geht ein Schriftstück ein, das zum Vorgang gehört, wird es bearbeitet und unmittelbar danach eingeheftet und durchnummeriert. Das nachträgliche dauerhafte Entnehmen ist dann Aktenmanipulation, wenn es nicht einen besonderen Grund für die Entnahme gibt. Praxisrelevant ist die Zugehörigkeit zu einem anderen Vorgang. Dann muss ein Fehlblatt mit Begründung an der entsprechenden Stelle eingeheftet werden.
Die Paginierung erfüllt natürlich nur dann ihre manipulationsschützende Funktion, wenn sie konsequent durchgeführt wird. Insofern ist die weitverbreitete Praxis wenig hilfreich, eine Akte erst dann zu paginieren, wenn sie von einem Gericht angefordert wird. Die Seitennummerierung erleichtert dann zwar die Bezugnahme auf eine bestimmte Seite der Akte. Ob die Akte aber so übersandt wird, wie sie angelegt worden ist, erkennt man nicht mehr."
Quelle: https://justiz-und-recht.de/akten-in-der-verwaltung/

Ach ja für meine Hater. Es ging mir am 18.09.2023 nicht gut, ich habe kurz meine Dinge in Garmisch-Partenkirchen erledigt. Als ich zu Hause war, war ich völlig fertig. Nur weil ich Videos mache, nach Garmisch fahren kann, bin ich nicht gesund.

Nun, das Jobcenter will mich übrigens mit ALLEN MITTELN NÖTIGEN solche Fahrten mit dem Bus zu machen. Das würde ich schlichtweg nicht schaffen. Aber Mitgefühl und Empathie haben Frau Dedner-Zitzmann sowie Ihre Mitläuferin Seiler natürlich nicht. Schriftlich wurde mir gesagt, bei mir muss gespart werden - obwohl mir mindestens 50% Behinderung zustehen würde. Aber für Migranten kann man MILLIONEN rauswerfen.

Schicken wir die Damen und Herren doch in IHRE EIGENEN tollen Länder wieder zurück. Dort können diese dann IHRE eigenen Länder verändern und für IHRE eigenen Länder kämpfen.

Zum Thema THALHAMMER kommen wir noch.....

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