Wer haftet eigentlich?

1 year ago
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Es kommt bekanntlich immer auf die feinen Unterschiede und Details an. Man muss sie bloß kennen. Andernfalls können die Folgen enorm, schwerwiegend und ausreichend sein. So auch im Falle der Haftung. Wer haftet eigentlich wenn es sich von sogenannten Amtswegen her nicht um eine Anweisung sondern um Empfehlungen handelt? Ganz klar, derjenige, der das selbst ausführt. Anders als bei einer Anweisung, haftet bei eine Empfehlung jeder einzeln für sich selbst bzw. Generationen noch nach ihm. Aus diesem Grund wurde in der Plandemie auch nichts unterschrieben und es handelte sich im Empfehlungen und nicht um Anweisungen (die meist
auch nicht unterschrieben waren) Von daher sollten sich die sogenannten Beamten und auch die Angestellten im sogenannten Staatsdienst sehr gut überlegen, ob sie selbst Haftungen übernehmen können und die Folgen
überhaupt stemmen können, wie Rainer Oberüber in diesem Vortrag (2011-2013) auch ausführt.
Diese Vorgehensweise betrifft natürlich nicht nur den sogenannten öffentlichen Dienst, sondern jedem, der in einem Vertragsverhältnis steckt.

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