Fiktion

1 year ago
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Fiktion

Fiktion (Erdichtung) ist der Rechtssatz, der eine in Wahrheit nicht bestehende Tatsache als bestehend
behandelt (z. B. § 894 ZPO Ist der Schuldner zur Abgabe einer →Willenserklärung verurteilt, so gilt die
Erklärung als abgegeben, sobald das →Urteil →Rechtskraft erlangt hat). Die F. kann im Gegensatz zu
einer gesetzlichen →Vermutung nicht durch Gegenbeweis entkräftet werden. Lit.: Jochmann, M., Die
Fiktion im öffentlichen Recht, 1998

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