Bundestag Debatte zum Gebäudeenergiegesetz am 07.07. 2023

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Geschäftsordnungsdebatte
1. Lesung
Anhörung
Regierungsbefragung
Anhörung
2./3. Lesung (ausgefallen)
Antrag Union
Parlament
Kontroverse nach Be­schluss des Bundes­verfas­sungs­gerichts zum Heizungsgesetz

Der Bundestag hat sich am Freitag, 7. Juli 2023, mit dem jüngsten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts befasst, wonach die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (Heizungsgesetz) nicht mehr in der laufenden letzten Sitzungswoche vor der parlamentarischen Sommerpause abschließend beraten werden kann. Einen entsprechenden Antrag der CDU/CSU-Fraktion, der das Urteil auch für einen „Neustart beim Heizungsgesetz“ zum Anlass nehmen wollte (20/7671), lehnte das Parlament gegen das Votum der Unionsfraktion und der überwiegenden Mehrheit der Linksfraktion ab. Die AfD und die Linken-Abgeordnete Ley enthielten sich der Stimme.

Der Berliner CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann hatte erfolgreich einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht gegen die Schlussabstimmung über den kontrovers diskutierten und kürzlich umfangreich geänderten Gesetzentwurf gestellt. Er sah sich durch das Gesetzgebungsverfahren in seinen Rechten als Mitglied des Deutschen Bundestages verletzt. Für die Befassung mit dem geänderten Gesetzestext sei zu wenig Zeit gewesen, so seine Argumentation.

CDU/CSU wirft Ampel Missachtung des Parlaments vor
Eingangs der Debatte zitierte Unionfraktionschef Friedrich Merz (CDU/CSU)
aus dem Koalitionsvertrag zwischen SPD, Grüne und FDP und stellte fest: Dem eigenen Anspruch, das Parlament als Ort der Debatte und der Gesetzgebung zu stärken, werde die Regierung nicht gerecht. „Sie haben in den letzten 18 Monaten dieses Parlament zu einem Ort des Durchpeitschens von Gesetzen gemacht“. Drei von vier Gesetzen seien zuletzt mit Fristverkürzungen verabschiedet worden.

Das sei eine Missachtung der üblichen parlamentarischen Regeln, die es so in der Geschichte der Bundesrepublik noch nicht gegeben habe. Genauso sei es eine Missachtung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts, wenn die Regierungsfraktionen heute schon festlegten, dass sie das Gebäudeenergiegesetz im September in unveränderter Form zur Abstimmung stellen wollen.

SPD fordert konstruktives Miteinander
Johannes Fechner (SPD) hielt Merz entgegen, zu einem vertrauensvollen Miteinander gehöre auch, dass die Opposition bereit zu Gesprächen und zu Kompromissen bereit sei.

Im Übrigen sage das Bundesverfassungsgericht nicht, dass die Koalitionsfraktionen der Abgeordneten verletzt hätten, sondern dass das Tempo der Beratungen möglicherweise die Rechte des Abgeordneten berühren könnten und man deswegen seinem Antrag vorsichtshalber nachkomme.

AfD will Heizungsgesetz „einstampfen“
Alice Weidel (AfD) nannte das Heizungsgesetz ein „Verarmungs- und Enteignungsgesetz“. Das Bundesverfassungsgericht habe „uns die Schande erspart“, das ein Gesetz unter Missachtung der Sorgen der Bürger und der Einwände der Experten auf den Weg gebracht werde. „Das ganze Vorhaben, den Menschen vorzuschreiben, wie sie ihre Wohnungen zu heizen haben“ sei verfassungswidrig. Die Koalition solle das Gesetz „einstampfen“.

Grüne: Fristverkürzung muss Ausnahme bleiben

Till Steffen (Grüne) betonte noch einmal, dass das Gericht „mit keinem Wort“ das Gesetz selbst kritisiert habe. Daher gebe es auch keinen Anlass, es vor der 2. und 3. Lesung im September nochmals zu verändern. Richtig sei aber, dass Fristverkürzungen bei der Beratung nicht zum Normalfall werden dürften.

Es sei auch am Bundestag selbst, selbstbewusst aufzutreten und die nötigen Beratungszeiten einzufordern. Es sollte nicht dem Verfassungsgericht überlassen werden, dem Parlament für die Beratung Fristen zu setzen.

Linke: Regierung sollte für gute Ideen offen sein
Dietmar Bartsch (Die Linke) forderte „mehr Nachdenklichkeit“. Er appellierte an die Koalitionsfraktionen selbstbewusst auch gegenüber der Koalitionsregierung zu sein. Die Bürgerinnen und Bürger unterschieden in ihrer Kritik nicht zwischen Regierung und Parlament – die Abgeordneten würden sonst – auch beim Stichwort „Vertrauensverlust“ - in Mithaftung genommen.

Den Gesetzentwurf im September unverändert beschließen zu wollen, nannte er einen Fehler, auch eine Missachtung des Parlaments. Könnte doch sein, sagte er, dass aus den Oppositionsparteien noch gute Ideen kämen.

FDP will Verunsicherung etwas entgegensetzen
Konstantin Kuhle (FDP) konstatierte eine Verunsicherung in der Bevölkerung bis in die Mitte der Gesellschaft hinein. Feinde der Demokratie machten sich diese Verunsicherung zunutze.

„Das dürfen wir nicht zulassen, sagte Kuhle und räumte ein, dass Die Regierung und die Regierungsfraktionen, nichts dagegen unternommen, sondern zur Verunsicherung beigetragen habe. Deswegen begrüße er, dass das Heizungsgesetz nicht in einer Sondersitzung in den Parlamentsferien, sondern im September auf die Tagesordnung komme: “mit Ruhe und Bedacht„.

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