Aktion Volksgesetzgebung/Volksabstimmung mit Marianne Grimmenstein

1 year ago

Marianne Grimmenstein, Initiatorin der Bügerinitiative Gemeinwohl-Loibby beantwortet Fragen zur Aktion Gesetzgebung/Volksabstimmung.
Abstimmung zu einem Ausführungsgesetz für Volksgesetzgebung auf Bundesebene
(Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid) bis zum 31. Dezember 2023

Es ist es an der Zeit, dass die Bürgerinnen und Bürger mehr Mitbestimmungsrechte erhalten und Verantwortung übernehmen. Schließlich belegen auch Meinungsumfragen seit Jahren, dass die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger ein Mitspracherecht wünscht und bei wichtigen Fragen selbst entscheiden will.

SPD und DIE LNKE haben versucht, mit eigenen Gesetzentwürfen dies mehrmals im Bundestag durchzusetzen, aber sie wurden stets blockiert. Nach einer Anfrage unter zahlreichen Verfassungsrechtlern wurde bestätigt, dass das Grundgesetz nirgends Abstimmungen verbietet. Artikel 20 Absatz 2 GG steht unter keinem Gesetzesvorbehalt. Die Ausübung der Staatsgewalt durch das Volk geschieht nach Artikel 20 Grundgesetz in Wahlen UND Abstimmungen. Das Volk hat hier bereits uneingeschränkte Kompetenz. Es muss sie nur ausüben. Da die Politik uns das notwendige Ausführungsgesetz zu Volksentscheiden verweigert, sollen wir uns das selbst geben.

Deshalb organisiert die Bürgerinitiative Gemeinwohllobby eine Abstimmung zu einem Ausführungsgesetz für Volksgesetzgebung auf Bundesebene. Auch nach der Anfrage an Verfassungsrechtler müssen mehrere Gesetzentwürfe für die Bürgerinnen und Bürger zur Auswahl stehen, damit sie wirklich frei entscheiden können. Daher stehen die folgenden vier Gesetzentwürfe zur Auswahl: SPD von 2013, DIE LINKE von 2014, Mehr Demokratie e. V. von 2013 und BI Gemeinwohllobby von 2023. Den Vergleich der vier Gesetzentwürfe finden Sie hier.
https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2023/05/Informationsblatt-zu-VG.pdf

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