Insekten im Essen – Lösung oder Gesundheitsrisiko? | Von Felix Feistel

1 year ago
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Den vollständigen Standpunkte-Text (inkl. ggf. Quellenhinweisen und Links) finden Sie hier: https://apolut.net/insekten-im-essen-loesung-oder-gesundheitsrisiko-von-felix-feistel
Die Geschichte der mRNA-Zulassung wiederholt sich im Lebensmittelbereich.
Ein Standpunkt von Felix Feistel.
Seit dem 26. Januar 2023 sind zwei Insektenarten von der Europäischen Union als Lebensmittel zugelassen. Von nun an darf die Hausgrille, auch als Heimchen oder unter dem lateinischen Namen Acheta domesticus bekannt, als teilweise entfettetes Pulver und getrocknet, verkauft und in verarbeitete Nahrungsmittel gemischt werden. Die Larve des Getreideschimmelkäfers (Alphitobius diaperinus) hingegen darf in gefrorener, pulverisierter, getrockneter Form oder als Paste verkauft und ebenfalls in verarbeitete Lebensmittel gemischt werden. Zudem gibt es noch acht weitere Anträge auf Zulassung verschiedener Insekten in der Europäischen Union.
Die Entscheidung löste eine Welle der Empörung aus, da von nun an Insekten ohne Kennzeichnung in jedes beliebige Lebensmittel gemischt werden könnten.
Das rief sofort Faktenchecker auf den Plan, die diese Behauptung widerlegten. Insekten im Essen müssten gekennzeichnet werden. Zudem seien zuvor schon Insekten als Lebensmittel in der EU zugelassen worden, darunter die Wanderheuschrecke und der Mehlwurm. Durch die neue Zulassung würde sich also überhaupt nichts ändern.
Doch wenn man sich die Verordnung ansieht, dann stellt man fest, dass die Hausgrille in einer ganzen Reihe von Lebensmitteln verarbeitet werden soll. Grundlage für die Zulassung der Hausgrille ist die Durchführungsverordnung 2023/5 der Kommission. Diese gibt den Verantwortlichen für den Anstoß des Zulassungsverfahrens zu erkennen und macht deutlich, in welchen Lebensmitteln die Hausgrille zum Einsatz kommen soll. Und das sind eine ganze Menge:...
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