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PerMobil M5 Corpus mit meinem Song "My Wheelchair and me" © Music Hartmut Raßbach
In diesem Video zeige ich den langen Weg zu einem wichtigen Hilfsmittel und wie man für so ein Hilfsmittel kämpfen muss. Letztendlich ist meine Devise schon immer gewesen, "gib niemals auf" und das gilt auch ganz besonders wenn es um Bewilligungen von Hilfsmitteln geht. Das was der Facharzt verordnet ist nicht unbedingt das was die Krankenkasse zahlen möchte. Die schicken die Unterlagen an den MDK und dort wird dann entschieden, ob der Patient das Hilfsmittel benötigt, in welchem Umfang er es benötigt und trifft dann eine Entscheidung für die Krankenkasse. Die Krankenkasse teilt diese Entscheidung mit Übersendung des Gutachtens vom MDK mit. In meinem Fall war es eine grundsätzliche Erfordernis für einen elektrischen Rollstuhl, aber nicht in der Konfiguration wie sie verordnet war. Ein Widerspruch in dem ich nochmals alle Notwendigkeiten ausführlich erklärt habe, hat nun dazu geführt, dass die Krankenkasse den Rollstuhl bewilligt hat, ohne ein erneutes Gutachten vom MDK. Denn das wissen viele auch nicht, der MDK ist nur ein Entscheidungsträger, dem die Krankenkassen in der Regel auch folgen, können sich in Einzelfällen aber auch über die Entscheidung des MDK hinwegsetzen und ein abgelehntes Hilfsmittel trotzdem bewilligen, denn letztlich zahlt die Krankenkasse das Hilfsmittel und nicht der MDK. Wer also eine Ablehnung vom MDK bekommt, sollte diese nicht einfach akzeptieren, denn der MDK trifft die meisten Entscheidungen auf Aktenlage, also ohne den Patienten je gesehen zu haben, zu kennen, dessen genaue Erfordernisse zu kennen und ohne das Wissen und die langjährige Betreuung des behandelnden Facharztes. Denn der hat ja den Rollstuhl explizit verordnet und der MDK hat seine Verordnung mit seiner Entscheidung in Frage gestellt. Das heißt Ärzte vom grünen Tisch entscheiden über den Kopf des Facharztes, der seinen Patienten in aus auswendig kennt, einfach gemäß Aktenlage und sagen ihm damit Quasi,
wir sind anderer Meinung und es reicht auch was geringerwertiges für deinen Patienten. Ich habe den Widerspruch an den MDK am folgenden Tag mit zu meinem Neurologen genommen und er sagte, der Wiederspruch ist sehr gut geschrieben und stand zu 100 % zu meiner Entscheidung der Teilgenehmigung zu widersprechen und keinen faulen Kompromiss einzugehen. Wie ich nun schon gesagt habe hat sich der Mitarbeiter von der Krankenkasse, nachdem er meinen Widerspruch gelesen hatte, dafür entschieden mich mit dem im Bestand befindlichen PerMobil M5 zu ersorgen, der zwar in ein paar Dingen vom verordneten Rollstuhl abweicht, aber nur sehr geringfügig Sollte ich mit dem Rollstuhl zufrieden sein, hat er mich gebeten, meinen Widerspruch zurückzunehmen, da ja keine Entscheidung im Widerspruchsverfahren getroffen wurde, das heißt mein Widerspruch hat zwar die Entscheidung den Rollstuhl zu genehmigen erzielt, aber noch außerhalb des Widerspruchsverfahrens, indem der MDK ein erneutes Gutachten hätte erstellen müssen. Wenn ich mit dem Rollstuhl nicht zufrieden bin, kann ich das Widerspruchsverfahren trotzdem weiterführen und auf den explizit verordneten F5 Rollstuhl bestehen, was dann aber wieder eine weitere Wartezeit nach sich ziehen würde. Aber ich hätte bis zur Entscheidung ja den Rollstuhl, der mir vorab genehmigt wurde vor Widerspruchsverfahren. Also andere Voraussetzungen als im letzten 3/4 Jahr.
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