06.05.2022 Betrug in der Justiz & Justizias TOD!

2 years ago
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Ein Rechtsstaat, der solche Dinge verursacht, zu lässt, toleriert, ermöglicht und in dem man sich dagegen nicht wehren kann, ist kein Rechtsstaat mehr, dass ist ein korrupter Sauhaufen. Ich berufe mich hier auf Artikel 20 (4) GG weil es in so einer Justiz kein Mittel mehr gibt seinen Rechtsschutz und Rechtssicherheit durchzusetzen.

Ein Rechtsstaat sollte das hier mal ermitteln und nicht ständig gegen mich wegen Verleumdung, Beleidigung oder sonstigem BULLSHIT. DAS hier ist ein Problem für unsere Demokratie, nicht ich!

DAS ZIEL HAT DIE KORRUPTE JUSTIZ JA ERREICHT... ALSO IST ES FÜR DIE JUSTIZMAFIA DOCH GANZ PRÄCHTIG GELAUFEN WIESO SOLLTE MAN DARAN WAS ÄNDERN?

Betrug der Richterin Buck:
Ich hätte den Briefkasten beschädigt - Verleumdung, üble Nachrede, falsche Tatsachenbehauptung

Ich hätte dem Sebastian BETZ die Zunge herausgestreckt - LÜGEN der RA ROTHBALLER - Hörensagen OHNE BEWEIS wie Zeugenaussage unter Eid - Zeuge nicht glaubwürdig wegen Falschaussaagen wegen Hundevorfall

Ich hätte den Hausfrieden gestört - LÜGE, weil ich wurde von einem SEXGEILEN Hausmeister belästigt, der auch andere Frauen belästigt hat. Der mich mit Gitarre im Keller zu Tode erschreckt, der mich Stalked und zusammen mit seiner Frau Psychoterror macht. Beweise liegen im Dossier "Wiesweg 1" vor. Jegliche Auslegung von Richter, ich hätte provoziert ist eine LÜGE und BETRUG zu meinem Nachteil um die Täter zu schützen.

Richterin Buck hat mich im Verfahren mit FANGFRAGEN belegt, die ich nicht beantworten konnte. Sie hat keinen MEINER ANTRÄGE beachtet und meine Beweismittel nicht zur Kenntnis genommen oder auch nur zur Erwähgung gezogen, weil sie die AKTEN nie gelesen hat.

Verweigerung eines Anwalts für mich, während der Kläger einen Anwalt bekommt - hier aus dem Urteil:

„Es ist einem juristisch nicht geschulten Vermieter nicht möglich eine ordnungsmäßige Kündigung auufgrund des umfangreichen rechtswidrigen Verhaltens der Beklagten auszusprechen. Die Kläger als Vermieter sind auf juristische Beratung und Vertretung angewiesen.“ Seite 10 Urteil Richterin Buck vom 06.07.2020 AZ 6 C 281/19 AG GAP. (übernommen mit Rechtschreibfehlern)„Es ist einem juristisch nicht geschulten Vermieter nicht möglich eine ordnungsmäßige Kündigung auufgrund des umfangreichen rechtswidrigen Verhaltens der Beklagten auszusprechen. Die Kläger als Vermieter sind auf juristische Beratung und Vertretung angewiesen.“ Seite 10 Urteil Richterin Buck vom 06.07.2020 AZ 6 C 281/19 AG GAP. (übernommen mit Rechtschreibfehlern)

Laut Buck ist es mir - einer juristisch nicht geschulten Mieterin aber zuzumuten gegen Sie und die Lügen einer RA Rothballer anzugehen und dann im Instanzenzug keine Rechtsanwalt zu haben. Verletzung des Artikel 3 GG sowie Artikel 6 EMRK, sowie dem Gleichstellungsgebot. Aber wer sollte die Richterin DAFÜR und für vieles mehr verurteilen?

Hier einige der von mir erwähnten Urteile:

„Die Garantie des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 70, 288 <293>; 96, 205 <216>). Dementsprechend verletzt es das rechtliche Gehör, wenn ein Gericht einen ordnungsgemäß eingereichten Schriftsatz unberücksichtigt lässt (vgl. BVerfGE 67, 199 <201 f.>; 72, 119 <121>). Art. 103 Abs. 1 GG gewährt jedoch keinen Schutz dagegen, dass ein Gericht Sachvortrag aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise außer Betracht lässt (vgl. BVerfGE 70, 288 <294>; 96, 205 <216>).“

„Für den rechtzeitigen Zugang eines gefaxten Schriftsatzes bei Gericht genügt dessen Zwischenspeicherung im Empfangsgerät (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. April 2006 – IV ZB 20/05 -, BGHZ 167, 214 <219 Rn. 15 ff.>; vom 8. Mai 2007 – VI ZB 74/06 -, NJW 2007, S. 2045 <2046 Rn. 12>). Den rechtzeitigen Zugang ihres Schriftsatzes bei Gericht muss grundsätzlich die Partei eines Rechtsstreits beweisen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2013 – VIII ZB 13/13 -, NJW-RR 2014, S. 179 Rn. 10). Es entspricht gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung, dass ein Sendebericht den Zugang des Telefaxschreibens nicht beweist, sondern lediglich ein Indiz für dessen Zugang darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2013 – VIII ZB 13/13 -, NJW-RR 2014, S. 179 Rn. 12; Urteil vom 19. Februar 2014 – IV ZR 163/13 -, juris, Rn. 27).

Das Gericht bleibt aber verpflichtet, die einer Kenntnis der Partei typischerweise nicht zugänglichen gerichtsinternen Vorgänge des Faxempfangs durch die im Einzelfall nötigen Maßnahmen von Amts wegen aufzuklären (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Juli 2008 – IX ZB 169/07 -, NJW 2008, S. 3501 Rn. 11; vom 8. Oktober 2013 – VIII ZB 13/13 -, NJW-RR 2014, S. 179 Rn. 13 f.). Dieser Aufklärungspflicht ist das Amtsgericht vor Erlass des Beschlusses nicht ausreichend nachgekommen. Weder dem angegriffenen Beschluss noch den Akten des Ausgangsverfahrens ist zu entnehmen, dass sich das Amtsgericht mit dem von der Beschwerdeführerin vorgelegten Sendebericht betreffend die rechtzeitige Faxübersendung der Klageerwiderung an das Gericht auseinandergesetzt und entsprechende Aufklärungsbemühungen vorgenommen hat.

Der Gehörsverstoß ist auch entscheidungserheblich. Das ist der Fall, wenn nicht auszuschließen ist, dass die Berücksichtigung des übergangenen Vorbringens das Amtsgericht zu einer anderen, der Beschwerdeführerin günstigen Entscheidung geführt hätte (vgl. dazu BVerfGE 7, 95 <99>; 112, 185 <206>). Hier ist nicht ausgeschlossen, dass das Amtsgericht nach Prüfung der Umstände der Faxübersendung zu dem Ergebnis gelangt wäre, dass die Klageerwiderung rechtzeitig vor dem bestimmten Zeitpunkt vom Faxgerät des Gerichts empfangen und gespeichert worden und das Verfahren nach § 321a Abs. 5 ZPO fortzusetzen ist. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass die Beschwerdeführerin bei Fortsetzung des Verfahrens unter Berücksichtigung des Inhalts der Klageerwiderung obsiegt hätte.“

Eine Klage gegen Richterin Buck wird derzeit von der 11. Kammer des LG MÜ II verhindert in dem man mir einmal mehr die PKH verweigert, dabei hat man ein TEILURTEIL gefällt. Mich wieder ohne Anwalt gelasen. Scheinbar will man die VERBRECHEN einer Richterin MARIA BUCK aus dem Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen nicht aufdecken. Das obwohl ich Aufzeichnungen der Anhörungen im Gericht habe. Ich kann also Beweise wie sie mich betrogen hat!

DAS ist die deutsche Justiz!!!

Ich veröffentliche das hier, weil die Justiz sich weigert hier die WAHRHEIT zu ermitteln und ich jetzt genötigt bin gemäß Artikel 20 (4) GG mich zu wehren. Die Öffentlichkeit hat ein RECHT zu erfahren, mit welchen Methoden hier agiert wird!!!!

Da ich von staatlicher Seite systematisch nun auch finanziell zersetzt werde mangel es mir an vielem und ich werde vorsätzlich zahlungsunfähig gemacht.
https://rumble.com/vrcrwz-24.12.2021-das-ergebnis-der-zersetzung-des-staates.html
Ich brauche also vieles um mein Leben irgendwie am Laufen zu halten gegen diese Foltermethoden
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